Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

8 d
22 h
8 m
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Explore Pure Nature along the Pamir Highway for 20 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Natur pur entlang des Pamir Highway

Land:

Usbekistan

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237881

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    20 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Reisen Sie auf den Spuren Alexander des Großen über das Dach der Welt.Samarkand – Fan-Gebirge – Pamir HighwaySamarkand und seine Kulturschätze bilden den kulturellen Prolog zu einer sagenhaften Reise über die bedeutendste Hochgebirgspiste Zentralasiens. Vom weltberühmten Registan unternehmen Sie zunächst einen Abstecher ins imposante Fan-Gebirge mit seinen türkisfarbenen Gletscherseen. Anschließend geht es auf dem noch immer abenteuerlichen Pamir Highway tief hinein ins Hochgebirge. Durch gewaltige Gebirgszüge hindurch wenden Sie sich nach Süden in den geschichtsträchtigen Wakhan-Korridor. Eine märchenhafte Gebirgslandschaft mit Blick auf schneebedeckte Gipfel und türkisblaue Seen umgibt Sie.Muztagh Ata im Blick und Besuch des Basislagers des Pik LeninDie klare Luft lässt die Farben und Formen in einer atemberaubenden Intensität erscheinen. Der Blick schweift bis zum 100 km entfernten Muztagh Ata, dem Vater der Schneeberge in China. Krönender Höhepunkt ist eine Stippvisite im Basislager des Pik Lenin in Kirgistan. Die überwältigenden Ausblicke auf die umliegenden Gebirgszüge, deren schneegekrönte Häupter den Himmel zu berühren scheinen, werden Sie nie vergessen.Orient pur in KirgistanDie Auszeichnung UNESCO Weltkulturerbestätte hat Osch zu Recht verdient, denn die über 3000 Jahre alte Karawanenstadt, strotzt nur so von orientalischer Kultur und versprüht ein wunderbares südländisches Flair.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug nach Samarkand.
Tag 2

Willkommen auf der Seidenstraße

Ankunft am frühen Morgen in Samarkand, der bedeutenden Metropole an der Seidenstraße. Ihre Reiseleitung empfängt Sie und bringt Sie in Ihr Hotel zum Ausruhen. Noch am Nachmittag begeben Sie sich zum weltberühmten Registan-Platz mit den Medresen Ulugbek, Tilla-Kori und Scher-Dor. Ihr Abendessen in einem typisch usbekischen Restaurant wird den spannenden ersten Tag krönen. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Besichtigungstag in Samarkand

Sie besichtigen heute die Sehenswürdigkeiten der über 2700 Jahre alten Stadt (UNESCO-Weltkulturerbe): die Moschee Bibi-Khanym, den alten Basar, den beeindruckenden Mausoleenkomplex Schachi-Sinda und nachmittags die Sternwarte von Ulugbek und das Mausoleum von Gur-Emir. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 4

Auf ins Fan-Gebirge zu den Sieben Seen

Am Morgen fahren Sie zur ca. 40 km entfernten Grenze. Dort steigen Sie in tadschikische Fahrzeuge um und die Reise durch Tadschikistan beginnt. Ihre erste Station im Land ist Pendschikent. Neben dem Ort besichtigen Sie die Ruinen der sogdischen Stadt, die seit 1947 ausgegraben wird und zu den wichtigsten archäologischen Fundorten Tadschikistans zählt. Am Nachmittag geht es ins Fan-Gebirge zu den sieben Seen. Die Seen beeindrucken durch ihre unterschiedlichen Formen und Farben, die von türkisblau bis schwarz reichen. Sie liegen eingebettet in herrlicher Landschaft des Schingtals, was so viel wie grüner Garten bedeutet. Am Nachmittag bleibt noch etwas Zeit für individuelle Erkundungen. Die Nacht verbringen Sie in einem schön gelegenen Gästehaus in der Siedlung Nofin (der 4. See). (Fahrstrecke ca. 120 km, Gehzeit ca. 2-3h).
Tag 5

Tagesausflug an den Sieben Seen

Ausgehend von Ihrem Gästehaus unternehmen Sie eine schöne Tageswanderung zum Hazorchashma-See (der 7. See). Optional kann die Wanderung verlängert oder auch verkürzt werden. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 6h, 13 km).
Tag 6

Zum Alexandersee (Iskanderkul)

Der Gebirgssee Iskanderkul (Alexandersee) ist Ihr heutiges Tagesziel. An ihm führt kein Weg vorbei. In Pandschrud halten Sie für eine kurze Besichtigung des Mausoleums des tadschikisch-persischen Poeten Abuabdullo Rudaki. Wenn nachmittags noch Zeit bleibt, unternehmen Sie eine erste Exkursion. Die Legende erzählt, dass Alexander der Große hier sein geliebtes Pferd Bukephalos zurücklassen musste. In Vollmondnächten steigt es aus dem Wasser und weidet auf den Wiesen oder man sieht die Mähne des Rosses über das Wasser jagen. Übernachtung in Holzhütte. (Fahrstrecke 190 km).
Tag 7

Iskanderkul – Duschanbe

Morgens bleibt vielleicht noch Zeit für einen Ausflug in die nähere Umgebung. Am Vormittag fahren Sie zurück nach Duschanbe. Nachmittags unternehmen Sie einen Rundgang durch die Stadt, deren wortwörtliche Übersetzung Montag bedeutet, da früher im Dorfkern immer montags der Markt abgehalten wurde. Sie besuchen den Basar und das tadschikische Nationalmuseum. Bei aller Kultur wird die Entspannung aber nicht zu kurz kommen, am besten in einem der zentralasiatischen Teehäuser. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke ca. 130 km).
Tag 8

Fahrt nach Kalaikum

Auf der Fahrt nach Kalaikum machen Sie Ihren ersten Stopp am Nurek-Stausee. Er galt in der Sowjetunion als größte Staukonstruktion des Riesenreiches. In Kulyab, einer Stadt im Süden machen Sie Mittagspause und schauen sich kurz im Ort um. Dann geht es so langsam Richtung Pamir. Auf einer Passhöhe vor Schurobod werden erstmals der GBAO-Stempel, das ist die Sondergenehmigung zur Einreise in das Pamir-Gebiet, kontrolliert. Gegen Abend erreichen Sie Kalaikum. Ihr idyllisch gelegenes Homestay (Gästehaus) befindet sich ca. 4 km außerhalb des Ortszentrums. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke ca. 370 km).
Tag 9

Fahrt nach Khorog

Auf spektakulärer Piste und durch ein enges Tal windend führt die Reise entlang der tadschikisch-afghanischen Grenze. Zum späten Nachmittag erreichen Sie Khorog, den administrativen Hauptort der Region Berg Badachschan. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke ca. 250 km). Bitte beachten Sie, dass diese Strecke gerade erneuert wird und es deshalb zu längeren Fahrzeiten kommen kann.
Tag 10

Fahrt in den Wakhan-Korridor

Am Morgen fahren Sie zum Stolz der Pamiris, zu einem der höchst gelegenen botanischen Gärten der Welt (2320 m), der hoch über der Stadt thront. Nicht nur der Artenreichtum in dieser Höhe, sondern auch der wundervolle Blick über Khorog wird Sie begeistern. Danach verlassen Sie Khorog und fahren zunächst hinauf zu den berühmten Quellterrassen von Garm Chashma. Diese ca. 50-60° C heißen Quellen laden zu einem entspannten Bad ein. Kurz vor Ishkashim wird der Blick frei auf den Hindukusch. Der Wakhan-Korridor ist eine der interessantesten und schönsten Regionen des Pamirs. Am Wegesrand besuchen Sie die Festung von Kachkacha. Ihr Tagesziel Jamg erreichen Sie am späten Nachmittag. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke ca. 220 km).
Tag 11

Wakhan-Korridor (Erholungstag)

Diesen Tag können Sie in aller Ruhe angehen. Genießen Sie die Zeit in diesem wunderbar ruhigen Tal und machen Sie einen Rundgang durch Jamg. Sie besuchen das Dorfmuseum und den berühmten Sonnenkalender von Surfi Muborak Kadam, dem Mystiker, Astronomen und Musiker. Die heißen Quellen von Bibi Fatima sowie die Festung Jamchun sind ebenso lohnenswerte Ziele in der Umgebung. Von der Festung auf 3200 m haben Sie einen fantastischen Blick über das weite Tal und hinüber zu den weißen Gipfeln des Hindukusch. Außerdem besuchen Sie den schönen Ort Vrang, von wo Sie zu Fuß eine kleine Stupa erreichen können, wo angeblich Buddha seinen Fußabdruck hinterlassen haben soll. Von Vrang aus gibt es übrigens eine Zu-Fuß-Passage, die über den gleichnamigen Pass ins nächste Tal, das Schachdara-Tal führt. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 12

Fahrt über den Khargusch-Pass (4344 m) – die Seen Bulunkul und Yashikul – Alichur

Am Morgen brechen Sie zum Hochplateau der Region Murghab auf. Die Fahrt ist lang, aber äußerst aufregend. Hinter Langar schraubt sich die Piste in Serpentinen den Hang hinauf – die Ausfahrt aus dem Korridor. Der Blick ins weite Tal ist fantastisch. Nach dem Checkpoint in Khargusch überqueren Sie den gleichnamigen Pass (4344 m). Zwischenzeitlich erreichen Sie wieder die M41, biegen aber schon bald wieder ab zu den beiden Seen. Die Seen Bulunkul und Yashikul liegen in einer beeindruckenden Mondlandschaft. Im Dorf Bulunkul machen Sie Mittagspause. Später besichtigen Sie noch den See Yashikul, der ca. 10 km entfernt etwas oberhalb liegt. Schließlich fahren Sie nach Alichur (4100 m) zu Ihrem Homestay. (Fahrstrecke ca. 270 km).
Tag 13

Jarty Gumbez – den Marco-Polo-Schafen auf der Spur

Erneut verlassen Sie die M41, den Pamir Highway und begeben sich in ein abgelegenes Gebiet inmitten des Pamir-Hochplateaus. Sie fahren in ein Gebiet, wo die Sichtung von Marco-Polo-Schafen am wahrscheinlichsten ist. Auch die Szenerie des Pamirs ist hier sehr beeindruckend. Hochgebirgsseen mit zahlreichen Vogelarten sowie einsame Gipfel jenseits der afghanischen Grenze werden Sie erstaunen lassen. Ihr Übernachtungsplatz ist ein besonderer. Sie sind zu Gast in einem ehemaligen Jagdhaus in Jarty Gumbez (4200 m). Die befindet sich weit abgelegen von jeglicher Zivilisation. Waren die Orte vorher schon einsam in Nichts gelegen, dann sind es diese umso mehr. Nach einer abenteuerlichen Fahrt genießen Sie ein Bad in den hauseigenen Schwimmbecken, die von einer heißen Quelle gespeist werden. Ein wirklich außergewöhnlicher Platz und die Reise geht immer noch weiter! Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3-4h, 70 km).
Tag 14

Murghab mit Blick zum Muztagh Ata (7546 m)

Am Vormittag fahren Sie Richtung Murghab. Zuvor besuchen Sie einen Aussichtspunkt der besonderen Art. Inmitten der Hochwüste gibt es ein altes sowjetisches Observatorium mit einem verlassenen Häusertrakt, genannt Shorbulak. Von einer kleinen Anhöhe haben Sie den vielleicht schönsten Blick zum Vater der Eisgipfel, dem Muztagh Ata in China. Weiter geht es nach Murghab. Die Stadt auf 3630 m ist das administrative Zentrum im Ostpamir. Auch vom Ort aus geht der Blick immer wieder zum ca. 100 km entfernten Muztagh Ata (7546 m). Die Einwohner, mehrheitlich Kirgisen, betreiben einen kleinen Basar. Lassen Sie einfach mal die Atmosphäre des Ortes auf Sie wirken – nur allen das Beobachten der Menschen oder des Transitverkehrs nach Kirgistan oder China ist äußerst interessant. Übernachtung in einem einfachen Hotel. (Fahrzeit 150 km).
Tag 15

Karakul – faszinierend und schauderhaft zugleich

Ihr Aufenthalt in Tadschikistan, auf dem Pamir-Hochplateau neigt sich so langsam dem Ende. Erneut erleben Sie einen Tag der Superlative. Der Roadtrip geht weiter zum 150 km entfernten Karakul-See. Sie fahren über den Akbaital-Pass (4655 m), den höchsten Punkt dieser Reise. Er ist der höchste Straßenpass der ehemaligen Sowjetunion – immerhin erreicht er beinahe Mt. Blanc-Höhe – ein Wahnsinn! Zwischenzeitlich wird Asphalt von Piste abgelöst. An den Ufern des Sees weiden Yak-Herden und bilden mit der Alai-Kette im Hintergrund unfassbar schöne Fotomotive. Lassen Sie sich von Ihrem Reiseleiter den Pik Lenin (7134 m) zeigen. Es ist geradezu mitreißend zu wissen, dass Sie in wenigen Tagen schon auf der anderen Seite direkt davorstehen werden! Übernachtung im Homestay in Karakul. (Fahrstrecke ca. 150 km).
Tag 16

Fahrt zum Basislager Pik Lenin (3600 m)

Langsam verabschieden Sie sich von Tadschikistan. Die tadschikische Grenze liegt hoch in den Bergen. Die Grenzformalitäten können einen Moment dauern. Anschließend geht es über den Kysil-Art-Pass (4336 m) nach Sary Tasch in Kirgistan. Nun ist es nicht mehr weit bis zum Basislager des Pik Lenin (3600 m) im Pamiro-Alai-Tal, wo Sie die Nacht verbringen. Übernachtung in Zelten. (Fahrstrecke ca. 160 km). *im Basislager sind Großraumzelte mit Feldbetten für jeweils 2-4 Personen installiert.
Tag 17

Der Pass der Reisenden (4000 m)

Sie unternehmen eine schöne Wanderung zum „Pass der Reisenden“ (4000 m), von dem Sie ein schöner Blick zum Gipfel des Pik Lenin genießen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 6-8h, 400 m↑↓, 10 km).
Tag 18

Fahrt nach Osch

Sie nehmen Abschied von den hohen Bergen und fahren über Sary Tasch ins orientalische Osch. Am Nachmittag besuchen Sie das 1110 m hohe Felsmassiv Suleiman-Too, das Wahrzeichen der 3000-jährigen Stadt Osch, welches seit 2009 das erste UNESCO-Weltkulturerbe Kirgistans ist. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke 250 km).
Tag 19

Osch – Bischkek

Ein halbtägiger Stadtrundgang im quirligen Osch steht am Vormittag auf dem Programm. Sie besuchen das Museum für Geschichte und Kultur sowie den Dschauma-Basar. Am Nachmittag fliegen Sie nach Bischkek, wo diese einzigartige Reise endet. Transfer zum Hotel und Übernachtung.
Tag 20

Abreise

Eine spannende Reise mit vielen tollen Erlebnissen geht zu Ende. Transfer zum Flughafen und Rückflug.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

6 Ü: Hotel

6 Ü: Gästehaus im MBZ (Gemeinschaftsbad)

3 Ü: Gästehaus (Gemeinschaftsbad)

2 Ü: Zelt

1 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Samarkand und zurück von Bischkek mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflug Osch – Bischkek in Economy Class

Weitere Leistungen

GBAO Permit

Alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Trinkgelder

Persönliches

Übergepäck auf dem Inlandsflug Osch – Bischkek (ca. 1€/Kilo)

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 18×F, 14×M, 1×M (LB), 16×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Englisch sprechende, lokale Wanderführer

Gut zu wissen

Währung

UZS

Uzbekistan Sum

Usbekistan

Stecker und Adapter

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Steckertyp C

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Steckertyp E

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Steckertyp F

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Steckertyp I

Kundenrezensionen

Operator

4.2

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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