Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

2 d
4 h
4 m
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Explore Fairy Chimneys, Underground Cities and Cave Churches for 8 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Feenkamine, unterirdische Städte und Höhlenkirchen

Land:

Türkei

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

237673

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    8 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Kappadokien – ein Ort, der nicht nur gesehen, sondern gespürt werden will Es gibt Orte, die faszinieren – und es gibt Orte, die verändern. Wer einmal zwischen den bizarren Tuffsteinformationen gestanden hat, in eine jahrtausendealte Höhlenkirche eingetreten ist oder frühmorgens das Flüstern des Windes über den weiten Tälern gehört hat, der spürt es: Dies ist kein gewöhnlicher Flecken Erde. Es ist ein Ort, der unter die Haut geht.Die schönsten Täler und die zentralen Ortschaften KappadokiensUnsere Reise bringt Sie zu den bedeutendsten Orten der Region, die nach Geschichte klingen, nach Stille, nach Entdeckung. Geografisch liegt Kappadokien im Herzen Türkiyes. Die Landschaft wirkt wie aus einer anderen Welt: zerklüftet, still, mit Felsnadeln, Feenkaminen und uralten Höhlenbauten, geschaffen von Zeit, Wind und Feuer. In über 60 Millionen Jahren entstand hier eine geologische Märchenwelt, die zu den beeindruckendsten Naturwundern der Erde zählt – und heute unter dem Schutz der UNESCO steht.UNESCO-Welterbestätten zu Fuß entdeckenViele Wanderungen starten direkt von Ihrer Unterkunft aus – so erleben Sie Kappadokien unvermittelt, unmittelbar und auf leisen Pfaden. Sie wandern durch Täler mit klangvollen Namen wie Taubental, Liebestal oder Rosental – durch versteckte Schluchten, über duftende Felder und vorbei an Felswänden, die wie von Künstlerhand geformt erscheinen. Wenn Sie möchten, heben Sie eines Morgens mit einem Heißluftballon ab – lautlos gleitend über eine Landschaft, die im ersten Sonnenlicht leuchtet wie ein Gemälde.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise – Kayseri – Mustafapasha in Kappadokien

Flug nach Kayseri. Transfer zum Hotel in Mustafapasha, einem kleinen idyllischen Ort und noch immer der Geheimtipp in Kappadokien. Hier können Sie noch die schönen alten griechischen Häuser bewundern, sich in einem kleinen Café entspannen oder am Abend in der herrlich ruhigen Umgebung spazieren gehen. Mustafapasha wird tagsüber von vielen Touristen besucht, aber wenn die letzten Busse dann abgefahren sind, kehrt wieder Ruhe und Beschaulichkeit ein. Hunde und Katzen übernehmen wieder das Treiben in den Gassen und verwandeln Mustafapasha in einen Ort mit typischem Dorfleben. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 80 km).
Tag 2

Durch verborgene Täler, stille Dörfer und zu den schönsten Feenkaminen – Gomeda, Pancarlik & Ibrahimpasha

Nach dem Frühstück beginnt Ihr heutiges Wanderabenteuer mit einem kurzen Transfer zu den Ruinen im Gomeda-Tal. Dieses wenig besuchte Tal gilt als echter Geheimtipp und beherbergt eine der ältesten bekannten Höhlenkirchen Kappadokiens – ein stilles Zeugnis aus der ikonoklastischen Zeit. Sie starten Ihre Wanderung durch eine eindrucksvolle Landschaft und erkunden die Uzengi- und Pancarlik-Täler. Der Weg führt zunächst über ein aussichtsreiches Plateau mit fantastischem Blick ins Uzengi-Tal, bevor Sie in das Pancarlik-Tal eintauchen – ein verstecktes Juwel mit zahlreichen Felstürmen, Feenkaminen und fruchtbaren Gärten. Unterwegs besichtigen Sie mehrere Kirchen, darunter die Kepez-, Sarica- und Pancarlik-Kirche, die nicht nur durch ihre kunstvollen Fresken, sondern auch durch ihre einzigartige Architektur beeindrucken. Anschließend fahren Sie nach Ortahisar, wo Sie eine Pause einlegen und Ihr Mittagessen genießen. Ortahisar ist bekannt für seine markante, festungsartige Felsformation und das charmante Ortsbild. Gut gestärkt fahren Sie am Nachmittag weiter nach Ibrahimpasha, einem authentischen Dorf abseits der Touristenpfade. In Ibrahimpasha erwarten Sie gut erhaltene griechische Steinhäuser, eine historische Steinbrücke und ein ruhiges, ursprüngliches Dorfleben. Beim Schlendern durch die schmalen Gassen begegnen Sie reich verzierten Fassaden, die von vergangenen Zeiten erzählen. Der Tag endet gemütlich im Dorf-Teehaus, wo Sie bei einem Glas türkischem Çay oder einem traditionellen Mokka Ihre Eindrücke Revue passieren lassen können. Auf dem Rückweg nach Mustafapasha legen Sie noch einen kurzen Fotostopp bei den „Üç Güzeller“ (Die drei Schönen) ein – drei majestätische Feenkamine, die zu den bekanntesten Symbolen Kappadokiens zählen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5-6h, 185m↑ 220 m↓, 13 km).
Tag 3

Unterirdische Welten, tiefe Schluchten und Felsenkathedralen – Kaymakli, Ihlara-Tal & Selime

Nach dem Frühstück beginnt Ihr erlebnisreicher Tag mit der Fahrt zur beeindruckenden unterirdischen Stadt Kaymakli. Diese wurde 1964 für Besucher geöffnet und zählt zu den größten ihrer Art. Auch wenn nur rund 5% der Anlage zugänglich sind, erhalten Sie hier einen faszinierenden Einblick in das einstige Leben unter der Erde: Ställe, Wohnräume, Vorratskammern, Kirchen, Weinkeller und sogar eine Missionsschule zeugen vom einstigen Alltag der Bewohner. Besonders eindrucksvoll ist der große, gewölbte Unterrichtsraum im zweiten Stock – ein stilles Relikt aus frühchristlicher Zeit. Anschließend fahren Sie weiter in das berühmte Ihlara-Tal, das sich wie ein grünes Band entlang des Melendiz-Flusses durch die Landschaft zieht. Die imposanten Steilwände beherbergen eine Vielzahl frühchristlicher Höhlenkirchen und Siedlungen. Während Ihrer Wanderung entdecken Sie unter anderem die Danielkirche (Agacalti), die Kokar-Kirche und die Yilanli-Kirche (Schlangenkirche), die mit gut erhaltenen Fresken geschmückt sind und Ihnen ein lebendiges Bild vom religiösen Leben der damaligen Zeit vermitteln. Gegen Mittag erreichen Sie Belisirma, ein charmantes Dorf mit einladenden Restaurants direkt am Fluss – ideal für eine gemütliche Pause in malerischer Umgebung. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Wanderung von Belisirma aus fortsetzen: Auf einer optionalen zweiten Etappe folgen Sie dem Fluss bis zur Selime-Kathedrale. Dieser beeindruckende Höhlenkomplex wirkt wie eine Mischung aus Festung und Kathedrale und war einst ein wichtiger kirchlicher Mittelpunkt. Die zahlreichen Räume, Treppen und Tunnel machen den Besuch zu einem spannenden Erlebnis. Am späten Nachmittag Rückfahrt nach Mustafapasha, wo Sie wie am Vortag übernachten. (Fahrzeit ca. 1-2h, 100 km). (Gehzeit Ihlara bis Belisirma ca. 3-4h, 8 km; Optional: Belisirma bis Selime ca. 2h, 6 km).
Tag 4

Frei gestaltbares Programm

Heute lassen wir die Wanderschuhe ruhen. Der Tag steht ganz im Zeichen der Erholung und individuellen Entdeckungen – ganz nach Ihrem Tempo und Ihren Interessen. Starten Sie den Tag in Mustafapasha (ehemals Sinasos) – bekannt für seine griechisch-osmanische Architektur, ruhige Atmosphäre und liebevoll restaurierten Steinhäuser. Lassen Sie den Tag entspannt beginnen – vielleicht bei einem Spaziergang durch die historischen Gassen. Weiter geht es nach Ürgüp, was selbst ein charmantes Städtchen mit byzantinischer Vergangenheit und heute bekannt für seine gemütlichen Gassen, kleinen Geschäfte, Cafés und seine lange Weinbautradition ist. Gönnen Sie sich ein Glas kappadokischen Wein, stöbern Sie durch lokale Handwerksläden oder genießen Sie einfach das Flair des Ortes. Anschließend besuchen Sie Avanos, die Stadt der Töpferkunst. Schon zur Zeit der Hethiter wurde hier hochwertiges Keramikhandwerk betrieben – und das bis heute! Der Rote Fluss liefert den Ton, aus dem die Handwerker seit über 3000 Jahren kunstvolle Gefäße, Teller und Dekorationen formen. Im malerischen Zentrum von Avanos erwarten Sie kleine Ateliers, Läden mit traditionellem Kunsthandwerk und authentische Restaurants. Wer möchte, kann selbst Hand anlegen und sich im Töpferhandwerk ausprobieren – ein bleibendes Erlebnis. Auf dem Weg nach Cavusin empfiehlt sich ein Zwischenstopp im Devrent-Tal, auch „Tal der Fantasie“ genannt. Die skurrilen Tuffsteinformationen erinnern an Tiere und Fabelwesen – ein ideales Fotomotiv, besonders die berühmte „Kamel“-Felsformation, eines der Wahrzeichen Kappadokiens. Optional: Besuch eines traditionellen Hamam (Türkisches Bad) Wer den Tag mit einem besonderen Wohlfühlmoment abrunden möchte, kann am späten Nachmittag oder Abend ein traditionelles Hamam besuchen. Dieses orientalische Dampfbad ist nicht nur tief in der türkischen Badekultur verwurzelt, sondern bietet auch pure Entspannung für Körper und Geist – der perfekte Abschluss für einen Tag voller Eindrücke.
Tag 5

Meskendir-Tal – Freilichtmuseum von Göreme – Tal der Schwerter

Optional am frühen Morgen: Heißluftballonfahrt bei Sonnenaufgang. Zum Sonnenaufgang in den frühen Morgenstunden haben Sie die einmalige Möglichkeit mit einem sanften Flug hoch über den spektakulären Tälern und Formationen die Märchenlandschaft Kappadokiens mit einem Heißluftballon zu erkunden. Eine Ballonfahrt in Kappadokien zählt zu den absoluten Highlights und bietet eine beispiellose Gelegenheit die bizarre Landschaft aus der Vogelperspektive zu bestaunen. (dieser Tag ist nicht festgelegt – es kann quasi an jedem Morgen passieren)Nach einem kräftigen Frühstück starten Sie direkt von Ihrer Unterkunft aus und begeben sich auf Ihre erste ausgedehnte Wanderung. Zunächst führt Sie der Weg über Schotterstraßen ins malerische Meskendir-Tal, von wo aus gut begehbare Pfade zu einem Komplex antiker Höhlenwohnungen führen, die einst von der frühchristlichen Zivilisation bewohnt wurden. Weiter geht es in das berühmte Freilichtmuseum Göreme, ein wahres Meisterwerk der Natur- und Kulturgeschichte, das zusammen mit anderen Felsdenkmälern in Kappadokien zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt. In seinen kunstvoll ausgehöhlten Kirchen, Kapellen, Speisesälen und Aufenthaltsräumen erwartet Sie eine der beeindruckendsten Sammlungen byzantinischer Fresken und Gemälde sowie faszinierende frühe christliche Höhlenkirchen. Ihre letzte Etappe führt Sie dann in das geheimnisvolle Kiliclar Vadisi, besser bekannt als das „Tal der Schwerter“. Dieses kleine, aber atemberaubende Tal ist berühmt für seine außergewöhnlichen Feenkamine und die Ruinen, die wie gewaltige Schwerter in den Himmel ragen. Am Abend kehren Sie in Ihre Unterkunft zurück und genießen eine erholsame Nacht, genau wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 140 m↑↓, 11-12 km).
Tag 6

Durch das Rosen- und Rote Tal und entlang des Boztepe-Plateaus nach Cavusin

Direkt von Ihrer Unterkunft aus starten Sie heute zu Ihrer nächsten Wanderung durch das Weltkulturerbe Kappadokien – und sie zählt zweifellos zu den eindrucksvollsten. Ihre Route führt Sie zunächst in das Rosen- und Rote Tal, zwei der spektakulärsten und farbenreichsten Täler der Region. Die schroffen Felsformationen schimmern je nach Lichteinfall in leuchtenden Rot-, Rosa- und Gelbtönen – ein wahres Farbenspiel der Natur. Unterwegs entdecken Sie mehrere kleine Felsenkirchen aus dem 8. und 9. Jahrhundert, die kunstvoll in den weichen Tuffstein geschlagen wurden. Viele dieser Höhlenkirchen wurden später, im 10. und 11. Jahrhundert, mit dekorativen Fresken und Reliefs ausgeschmückt – stille Zeugen einer tief verwurzelten spirituellen Geschichte. Über schmale, gut begehbare Pfade mit wechselnden An- und Abstiegen erreichen Sie das Boztepe-Plateau – eine Art Tafelberg mit weitem Blick über die beeindruckende Landschaft Kappadokiens. Hier lohnt es sich, innezuhalten und das Panorama zu genießen. Von hier aus führt der Weg hinab nach Cavusin, einem der ältesten christlichen Dörfer der Region. Die türkische Bevölkerung ließ sich später unterhalb der heute verlassenen christlichen Siedlung nieder. Die eindrucksvollen Überreste griechischer und christlicher Häuser sowie eine der ältesten Höhlenkirchen Kappadokiens sind bis heute erhalten und geben spannende Einblicke in das frühere Leben der Gemeinde. (Gehzeit ca. 5-6h, 300 m↑↓, 12-14 km).
Tag 7

Vom Zemi-Tal ins Taubental sowie über das Weiße Tal (Liebestal) zurück nach Cavusin

Nach dem Frühstück bringt uns ein kurzer Transfer ins Zemi-Tal – ein verstecktes Paradies mit üppigem Grün, windgeformten Felsformationen, Höhlen in den Tuffsteinwänden und schlanken Pappeln. Am Ende des Tals besteht die Möglichkeit, die hübsch gelegene El-Nazar-Kirche zu besuchen. Unsere Wanderung führt weiter durch das romantische Gorkundere, eines der sogenannten „Liebestäler“ Kappadokiens, bekannt für seine außergewöhnlich geformten Feenkamine. Sie erreichen schließlich den Sunset Point oberhalb von Göreme mit einem wunderschönen Blick über die umliegenden Täler. Kurzer Transfer nach ins Dorf Uchisar, wo sich ein Besuch der mächtigen Felsenfestung lohnt. Wer möchte, kann von der Spitze aus ein spektakuläres Panorama über Kappadokien genießen. Nach dem Festungsbesuch fahren wir kurz zum Ausgangspunkt unserer letzten Etappe des Tages: das Akvadi (Weiße Tal). Das Tal folgt einem alten Flussbett und ist heute für den Weinanbau bekannt. Besonders der untere Abschnitt beeindruckt mit seiner Weite und den hellen Tuffsteinformationen. Am Ende erwartet uns unser Fahrzeug zur Rückfahrt nach Cavusin. Abschiedsessen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeiten: Zemi-Tal bis Göreme ca. 3-4h, 8 km; im Liebestal ca. 2-3, 5 km – insgesamt 50 m↑, 200 m↓).
Tag 8

Heimreise oder Verlängerung

Transfer zum Flughafen und Rückflug oder individuelle Verlängerung. (Fahrzeit ca. 1h, 80 km).

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

7 Ü: Hotel

Transport

alle Fahrten und Transfers laut Programm

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Kayseri und zurück mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

alle Eintritte für Museen, historische Plätze und Besichtigungen

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Aktivitäten (Ballonfahrt ab 290 EUR/45- 60 min)

Besuche im Hamam

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 7×F, 3×M, 1×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

Türkei

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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