Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
3 h
0 m
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Explore One World in One Country for 21 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Eine Welt in einem Land

Land:

Südafrika

Flug:

Nicht enthalten

Favorite

Tour id:

238020

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    21 Tage

  • Gruppengröße:

    14 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Der kühle Wind trägt das Rauschen der Wellen ans Ufer, während Sie entspannt vom Boot aus den Flusspferden beim wohligen Grunzen zuhören. Im nächsten Moment durchqueren zwei Nashörner in gemächlichem Schritt die staubige Savanne – mächtig, wachsam, erhaben. Dann tauchen Sie ein in die Königreiche des Südens: In Eswatini trommelt das Herz Afrikas, wenn Tänzer im Rhythmus der Tradition den Staub aufwirbeln. Später empfangen Sie die Basotho mit einem Lächeln, während Ihnen ihr Mokorotlo im Wind weht – ein Hut voller Stolz und Geschichte, hoch droben im „Königreich im Himmel“. Dies ist kein Traum. Das ist Ihre Reise durch das Herz des südlichen Afrikas.Vom Kruger-Nationalpark bis ans KapAuf dem Weg von Nordosten nach Südwesten, vom Kruger-Nationalpark bis zum Kap der Guten Hoffnung, vereinen sich bei dieser Reise Natur und Kultur, Geschichte und Gegenwart, Begegnungen und Überraschungen zu einem atemberaubend bunten Mosaik. Schon die Namen einzelner Reisestationen wecken Fernweh und die Aktivitäten versprechen unvergessliche Erlebnisse: Panorama-Route, Garden-Route und Blyde-River-Canyon; Safarifahrten, Bootstour, Nashornpirsch und ein Bier im höchsten Pub Afrikas. Auf Du und Du mit den Elefanten im Addo-Elephant-Nationalpark, der großartigen Küstenlandschaft des Tsitsikamma-Nationalparks, den herrlichen Passstraßen Südafrikas und schließlich Kapstadt, Metropole und Sehnsuchtsziel, umgeben von den weltberühmten Weinbergen. Südafrika ist eine Welt in einem Land und Sie sind mittendrin!

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Endlich ist es soweit: Urlaub. Nur eine Nacht trennt Sie vom Sehnsuchtskontinent Afrika. Genießen Sie Ihren Flug am Abend von Deutschland nach Johannesburg.
Tag 2

Ankunft in Johannesburg

„Goeie môre!“ – ein herzliches guten Morgen auf Afrikaans. Willkommen in Johannesburg, der pulsierenden Metropole in Südafrikas Hauptstadtregion Gauteng. Hier erwartet Sie schon Ihr Transferfahrer, der Sie im Straßengewirr sicher in Ihr Hotel transferiert. Darf es noch ein bisschen Kultur sein? Das „Apartheid Museum“ sorgt für Kopfschütteln und Betroffenheit gleichzeitig und gilt heute als Mahnmal für die Menschlichkeit (optional). Am Abend können Sie dann schon mit Gleichgesinnten in Vorfreude schwelgen, denn Sie treffen Ihre Reisegruppe um 18 Uhr im Hotel. Übernachtung im Hotel.
Tag 3

Johannesburg – Panorama-Route

Eine Idee von der Weite Südafrikas, das mehr als drei mal so groß wie Deutschland ist, erhalten Sie heute bei der Fahrt in Richtung Osten in die Provinz Mpumalanga. Die abwechslungsreiche Landschaft lässt so langsam erahnen, auf was Sie sich beim Abenteuer Südafrika eingelassen haben. Markante Berge, spektakuläre Pässe, tiefe Täler sowie Flüsse, Wasserfälle und Wälder prägen den Nordosten des Landes. Ihr Ziel ist Graskop, ein recht beschauliches Städtchen am Beginn der malerischen Panorama-Route. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 385 km).
Tag 4

Panorama-Route

Ein bisschen schwindelfrei sollten Sie schon sein, wenn Sie knapp 1.000 Meter tief auf den Blyde River hinunter in den gleichnamigen Canyon schauen. Beim kleinen Spaziergang zu den besten Fotospots hüpft Ihr Herz vor Glück, denn die Ausblicke auf den Blyde-River-Canyon, den drittgrößten Canyon der Welt, sind einfach magisch. Ein bisschen Glück hatte auch Tom Bourke als er ein paar Krümelchen Gold fand, der Ort trug fortan seinen Namen „Bourkes` Luck Potholes“. Gemeint sind Strudellöcher, die am Zusammenfluss von Blyde und Treur entstanden. So viel Natur muss erst einmal verarbeitet werden und daher lehnen Sie sich zurück und lassen die Landschaft Afrikas an sich vorüberziehen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, 120 km).
Tag 5

Pirschfahrt im Kruger-Nationalpark

Vom treu blickenden Strauß, bis zum hüpfenden Springbock, vom schwarz-weißen Zebra bis zum massigen Flusspferd ist alles dabei auf Ihrer ganztägigen Pirschfahrt durch Südafrikas größten Nationalpark. Scheibenlos bestaunen Sie die Big Five, denn Sie sind im offenen Safarifahrzeug unterwegs. Der Kruger-Nationalpark ist DAS Natur- und Wildschutzgebiet im südlichen Afrika und wurde bereits 1898 von Paul Kruger zum Schutzgebiet erklärt. 20 000 km² reine Natur und Sie sind mittendrin. Am Abend lockt ein Abendessen unter der Milchstraße in einer traditionellen Boma. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit je nach Sichtungen).
Tag 6

Tag 6-7: Kruger-Nationalpark – Eswatini

Eine einzigartige Landschaft, Kunsthandwerk und Coca-Cola, wie das zusammenpasst und was es mit dem Umhlanga-Tanz und 15 Frauen auf sich hat, das erklärt Ihnen heute Ihr Reiseleiter. Zu Gast sind Sie in König Mswati III. Reich Eswatini. Es ist eine von 3 Monarchien in Afrika. Das Volk ist stolz auf seinen traditionellen Lebensstil und seine Kultur. Sie verbringen zwei Nächte im Mlilwane-Wildschutzgebiet. Neben der artenreichen Vogelwelt gibt es eine Vielzahl an anderen Arten, z.B. Flusspferde, Giraffen, Zebras und verschiedene Antilopen, welche Sie auf dem geführten Spaziergang am Nachmittag sehen können. Am nächsten Tag besuchen Sie das Gehöft des Umphakatsi Häuptlings. Hier üben Sie sich im Maismahlen und Korbflechten. Zum Mittag erwartet Sie ein typisches Gericht, was dann auch auf Swasi-Art gegessen wird – mit den Händen. Ihr Haupt betten Sie dann ganz traditionell in Rundhütten. 2 Übernachtungen im Restcamp. (Fahrzeit ca. 3h, 190 km).
Tag 7

Tag 8-9: Eswatini – Hluhluwe-iMfolozi-Wildreservat – iSimangaliso-Wetland-Park – St. Lucia

Ein Souvenir gefällig? Das gibt es natürlich auf dem Swasi-Handwerksmarkt. Zurück in Südafrika geht es in Richtung der Elefanten-Küste zu Ihrer Unterkunft unweit des St. Lucia-Sees. Was wie ein Zungenbrecher anmutet, ist eines der ältesten Wildschutzgebiete Afrikas. Die kompletten 96.000 Hektar schaffen Sie zwar nicht am nächsten Vormittag zu erkunden, dafür ist die Sichtung von Breit- und Spitzmaulnashörnern von Ihrem Reisefahrzeug aus schon fast garantiert. Für den gelungenen Schutz dieser Tiere ist das Hluhluwe-iMfolozi-Wildreservat bekannt. Der nächste Zungenbrecher wartet schon, der iSimangaliso-Wetland-Park. 1999 zum Weltnaturerbe erklärt, bedeutet er auf Zulu „Wunder“. Und ein Wunder ist es auch, wenn Flusspferde, Krokodile, Kormorane und Reiher bei der Bootsfahrt fotogen herumtoben. 2 Übernachtungen im Hotel. (Fahrzeit Tag 8: ca. 4-5h, 340 km, Fahrzeit Tag 9: ca. 2-3h, 200 km).
Tag 8

Tag 10-11: Drakensberge – legendärer Sani-Pass in Lesotho

„Wand der aufgestellten Speere“ – so nennen die Zulu die Drakensberge. Wenn das mal kein Versprechen für eine spektakuläre Berglandschaft ist. Am 10. Tag erwartet Sie ein Tagesausflug der Extraklasse zum legendären Sani-Pass. Mit dem Allradfahrzeug geht es auf Serpentinenwegen hoch hinauf. Sie überqueren die Grenze zum Königreich Lesotho – dem südlichsten Binnenstaat der Welt. Durch seine besondere Höhenlage wird es auch als „Königreich im Himmel“ bezeichnet. Mit einer Fülle an Naturschönheiten, Flora, Fauna und kulturellem Erbe stellt es einen weiteren Höhepunkt Ihrer Reise dar. Ein leckeres Bier und einen Gaumenschmaus gibt es dann im höchsten Pub Afrikas – auf 2874 Metern Höhe. Wenn die Basatho ihren Kobo überwerfen, so tun sie das voller Stolz. Denn dieser ist nicht irgendein Kleidungsstück, sondern ganzer Stolz von Generationen, wärmendes Kleidungsstück und Identität ihrer Vorfahren. Mit dem Mokorotlo, dem traditionellen Hut, sind sie perfekt gekleidet. Ein Spaziergang durch eine der Siedlungen erlaubt Ihnen einen Einblick aus erster Hand. 2 Übernachtungen in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 6h, 460 km).
Tag 9

Tag 12-13: Drakensberge – Wild Coast

Bei einer Tasse Kaffee schauen Sie zu den Hügeln, die angeblich Tolkien inspirierten den „Herr der Ringe“ zu schreiben und verlieren sich in Träumereien. Doch beim Träumen soll es heute nicht bleiben und so machen Sie sich auf durch die Provinz Eastern Cape bis nach Qunu. So unscheinbar der Ort ist, so berühmt ist sein ehemaliger Einwohner, Nelson Mandela. Der Friedensnobelpreis- und Hoffnungsträger Südafrikas erlebte in dem 200 Seelen Dorf seine glücklichsten Kindheitstage und zog nach dem Ende seiner politischen Karriere hierher zurück. Am späten Nachmittag wartet dann die Crawfords Beach Lodge auf Sie. Nach eigenen Angaben, das Paradies auf Erden. Sie dürfen also gespannt sein und sich gleichzeitig entspannen. In der malerischen Lodge am Indischen Ozean leben Sie zeitlos… nur Ebbe und Flut geben den Takt vor. Nutzen Sie den nächsten Tag für eigene Erkundungen oder einfach für einen Badetag am Strand. 2 Übernachtungen in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 7-8h, 570 km).
Tag 14

Wild Coast – Addo-Elephant-Nationalpark

Am frühen Morgen geht es in Richtung Süden zum malerischen Addo-Elephant-Nationalpark. Doch zuvor haben Sie noch ein Stückchen spektakuläre Strecke vor sich, denn 158 Kurven wollen am Zuurberg-Pass bezwungen werden. 1849 begann die Bauphase für die fast 28 km lange Passstraße. Zu Gast sind Sie im Zuurberg Mountain Village, ein ehemaliges Sanatorium mitten in den malerischen Zuurbergen. Jedes Zimmer atmet Geschichte, denn erbaut wurde der Komplex bereits 1861. Auf 160 ha können Sie sich am Nachmittag so richtig austoben und die Ausblicke auf den Addo-Elephant-Nationalpark genießen. Ihr Reiseleiter unternimmt eine Wanderung mit Ihnen durch die Berglandschaft. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4-5h, 330 km).
Tag 15

Pirschfahrt im Addo-Elephant-Nationalpark – Tsitsikamma-Nationalpark

Was haben Elefanten und Mistkäfer gemeinsam? Richtig, sie sind die Stars im Addo-Elephant-Nationalpark. Mehr als 600 der grauen Riesen gibt es und ihre Hinterlassenschaften macht sich der Pillendreherkäfer zu nutze. Sogar eigene Verkehrsschilder gibt es für den flugunfähigen Mistkäfer, denn der Addo Dung Beetle hat immer Vorfahrt und so kann es sein, dass Ihr offenes Safarifahrzeug bei der Pirsch mehrmals stoppen muss. Doch Sie wären nicht in Afrika, wenn Zeit eine große Rolle spielen würde. Und so bringen sich Büffel, Löwen, Jackale, Zebras und Strauße schon in Position. Im Anschluss geht es an die berühmte Garden-Route, wo Sie im originellen Hotel mitsamt Brauerei und 60er Jahre Restaurant übernachten – gemütlich und skurril, einfach etwas ganz Besonderes. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 500 km).
Tag 16

Tsitsikamma-Nationalpark

Ein Stück Garten Eden erwartet Sie in den nächsten Tagen, denn entlang der Südküste des Landes erstreckt sich die malerische Garden-Route. In einem kleinen Teil davon, dem Tsitsikamma-Nationalpark, sind Sie heute zu Fuß unterwegs. Je nach Lust und Laune können Sie entweder eine kurze Wanderung auf der ersten Teilstrecke des bekanntesten Wanderwegs Südafrikas, dem Otter Trail, unternehmen oder die Mündung des Storms River auf einer spektakulären Hängebrücke überqueren. Der letzte Urwald Südafrikas bietet ein beeindruckendes Panorama durch die steil abfallende Küstenlinie und das Farbenspiel des grünen Landgürtels im Kontrast zum tiefblauen Ozean! Am Nachmittag heißt es relaxen oder Sie gehen auf eine optional angebotene Tour. Übrigens: in der hauseigenen Brauerei Ihrer Unterkunft sind Sie am Abend gern gesehene Gäste. Übernachtungen wie am Vortag.
Tag 17

Tsitsikamma-Nationalpark – Knysna – Oudtshoorn

Hoffentlich sind Sie nach dem Biergenuss am Abend trotzdem fit für das nächste Abenteuer, denn das Juwel der Garden-Route, Knysna, ruft. Das Städtchen liegt malerisch an der Knysna-Lagune und bietet mit den markanten Felsen ‚The Heads‘ zauberhafte Aussichtspunkte. Entlang der Garden-Route mit den Orten Wilderness und George geht es über die Outeniqua-Berge in die Kleine Karoo, wo die berühmten Tropfsteinhöhlen Cango Caves auf Sie warten. In Outshoorn, der Straußenhauptstadt, erwarten Sie heute die Inhaber eines ländlichen Gästehauses im kapholländischen Stil. Übernachtung im Guesthouse. (Fahrzeit ca. 3-4h, 220 km).
Tag 18

Oudtshoorn – Robertson – Kapstadt

Am Morgen steht der flugunfähige Vogel Strauß auf Ihrem Programm bei einer Tour auf einer Straußenfarm. Entlang der längsten Weinstraße der Welt geraten Sie ins Schwärmen, denn hübsche Orte wie Barrydale und Montagu säumen die legendäre Route 62. Wenn bei Sauvignon Blanc, Chardonnay und Shiraz Ihr Gaumen jubiliert, dann sind Sie bei einer Weinverkostung richtig. Jubilieren können Sie dann auch, wenn Sie in Kapstadt den Tafelberg ohne Nebel sehen und falls er sich doch bedeckt hält, bietet er trotzdem ein spektakuläres Motiv für ein Selfie. Dank Ihres Hotels mitten in der Innenstadt, lohnt sich ein Bummel durch die Touristenmeile V&A Waterfront. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4-5h, 420 km).
Tag 19

Kap der Guten Hoffnung

Wie Bartolomeu Diaz fühlen Sie sich am heutigen Tag, denn die Kaphalbinsel steht auf Ihrem Programm. Doch zunächst geht es komfortabel mit dem Reisebus entlang der Küste und den malerischen Vororten wie Clifton und Camps Bay nach Hout Bay. Hier bietet sich eine Bootsfahrt nach Duiker Island (optional) an, um die Seelöwen zu beobachten. Die Passstraße Chapman`s Peak Drive bringt Sie danach zum Schwitzen, denn an ihren Hängen geht es steil in die Tiefe. Doch das ist nichts gegen die Sorgen, die Diaz 1488 bei seiner Erstumsegelung des Kap´ haben musste. Nicht umsonst nannte er es das „Kap der Stürme“. Was es damit genau auf sich hat und wer der Flying Dutchman ist, erfahren Sie bei einer Rundtour. Am Nachmittag geht es dann das letzte Mal tierisch zu, denn die Brillenpinguine vom Boulders Beach erwarten Sie (Eintritt optional). Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 150 km).
Tag 20

Kapstadt – Abreise

Wenn Sie möchten, liegen Ihnen Lion’s Head, Signal Hill, Robben Island und die City Bowl zu Füßen. Doch dazu müssen Sie erst den Tafelberg erklimmen. Am besten per Seilbahn, die Sie in nur 7 Minuten auf über 1000 Meter Höhe bringt (optional buchbar, wetterabhängig). Mit diesem Highlight im Kopf und tausenden Fotos auf der Kamera beschließen Sie Ihre Reise nach Südafrika. Mit großem Tamtam verabschieden Sie sich am Flughafen von Ihrem Reiseleiter und von der Regenbogennation am Kap.
Tag 21

Ankunft in Deutschland

Sie landen am Morgen in Deutschland.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

9 Ü: Hotel

6 Ü: Lodge

3 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten und Transfers im klimatisierten Minibus oder Safaritruck

ganztägige Pirschfahrt im Kruger-Nationalpark im offenen Safarifahrzeug

Pirschfahrt im Hluhluwe-iMfolozi-Nationalpark

halbtägige Pirschfahrt im Addo-Elephant-Nationalpark im offenen Safarifahrzeug

Bootsfahrt auf dem St. Lucia-See

Versicherung

Insurance is not included. Travel insurance is required for this tour. Please make sure you are adequately covered.

Optional Extras

Other activities and services are not included. 

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Johannesburg und zurück ab Kapstadt mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class (nach Verfügbarkeit; Flugzuschlag möglich)

Weitere Leistungen

Flughafentransfers entsprechend des Reisetermins

Ausflug zum Sani-Pass mit Besuch des höchsten Pub in Afrika und Mittagessen

Weinverkostung bei Robertson

ganztägiger Ausflug zum Kap der Guten Hoffnung

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Aktivitäten und Ausflüge

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 18×F, 2×M, 1×M (LB), 5×A

Reiseführer

Deutsch sprechende Reiseleitung

Gut zu wissen

Währung

ZAR

Rand

Südafrika

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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