Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
7 h
8 m
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Explore From the Desert Sea to the Zambezi for 16 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Vom Wüstenmeer zum Sambesi

Land:

Namibia

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238074

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    16 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Hunderte Kilometer durchfließt der Kwando das Hochland von Angola bevor er als Chobe in den mächtigen Sambesi mündet. Zusammen mit dem Kavango, schafft er im Norden Namibias einen üppig grünen Landstrich, der sich von den endlosen Wüsten und Savannen des Landes gänzlich abhebt. Elefanten stehen schulterhoch im Fluss und weiden sich an süßen Seerosenstängeln. Klaffschnäbel durchkämmen kleine Lagunen nach Schnecken und Flusskrebsen. Geschickte Fischer vom Volk der Mafwe waten mit Fangkörben durchs seichte Wasser, um Tilapia und Welse zu erbeuten. Das ist das unentdeckte, grüne Reich des Caprivi-Streifens.Rundreise Namibia, Botswana und VictoriafälleDiese Reise vom Herzen der Namib zu den donnernden Victoriafällen bietet Ihnen ein Meisterwerk der Farben und eine überraschend neue Perspektive auf das Wüstenland Namibia. Spüren Sie im Sossusvlei den Dünensand unter den Füßen und fangen Sie das Morgenlicht ein. Begeben Sie sich in Trockenflüssen auf die Fährte geheimnisvoller Wüstenelefanten und schleichen Sie sich in der Etosha-Pfanne leise an Zebras und Oryxantilopen an. Danach geht es in das grüne Namibia und die tierreiche Region zwischen Kavango, Kwando und Sambesi. Den Wasserläufen gleich, schlängeln Sie sich durch den Bwabwata- und Chobe-Nationalpark zu den Victoriafällen. Begegnen Sie den Menschen des Landes, beobachten Sie Letschwe, Büffel und andere Bewohner der Flussauen und sehen Sie Seeadler majestätisch in den Sonnenuntergang gleiten.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Am Abend in Frankfurt kommen Sie langsam in Urlaubsstimmung. Spätestens wenn Sie im Flugzeug sitzen, lassen Sie die Seele baumeln, blättern im Reiseführer und träumen von der Weite Namibias, von feinen roten Sandkörnern und von Ihrer bevorstehenden Traumreise.
Tag 2

Ankunft in Windhoek – Stadtrundfahrt mit Katutura

Ein bisschen Sand haben Sie vielleicht von der Nacht im Flugzeug noch in den Augen. Das ist jedoch gar nichts im Vergleich zu den Sandbergen, die Sie in den nächsten Tagen bewundern werden. Nun begrüßt Sie mittags erst einmal Ihr Reiseleiter am Flughafen Windhoek. Ihre Unterkunft liegt günstig in Klein-Windhoek, der herrliche Garten lädt zum Verweilen ein, für Abkühlung sorgt der Swimmingpool. Nach einer kurzen Erfrischung lockt die Hauptstadt, die auf einer Stadtrundfahrt erkundet wird. In einem Tal gelegen, vereint sie die Architektur einer modernen Stadt mit historischen Gebäuden aus deutscher Kolonialzeit. Danach warten ganz besondere Begegnungen auf Sie. Im Stadtteil Katutura besuchen Sie den Bishop Kameeta Kindergarten und lernen seine kleinen Bewohner sowie das engagierte Team kennen. Erfahren Sie mehr über den Alltag im Kinderhaus und über die Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Am Abend gehen Sie gemeinsam mit der Gruppe in einem Restaurant in Windhoek essen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 0,5h, 40 km).
Tag 3

Fahrt in die Namib-Wüste

Sie lassen die Stadt hinter sich und fahren auf kurvenreichen Straßen durch die Auas-Berge, Rehoboth und die Naukluft-Berge in die Namib-Wüste. Der Pistenstaub kitzelt Ihren Abenteuergeist wach und beim Blick in die weite Graslandschaft verlieren sich Ihre Gedanken. In der Namib angekommen, beziehen Sie Ihr elegantes Natursteinchalet und gestalten den Nachmittag nach Ihren Vorstellungen. Wie wäre es mit einem erfrischenden Sprung in den kühlen Pool oder einem Spaziergang in der umliegenden Wüste? Am Abend lockt ein traditioneller „Sundowner“ (optional). Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 5h, 300 km).
Tag 4

Sossusvlei – Deadvlei – Sesriem-Canyon

Nur wer früh kommt, fängt die Magie der ersten Sonnenstrahlen im Dünental des Sossusvlei ein. Aber bei so einer grandiosen Morgenstimmung, fällt es leicht, das Bett in der Lodge mit einem Platz im Allradshuttle zu tauschen. Dieser bringt Sie die letzten fünf Kilometer bis ins Vlei. Nun heißt es: Schuhe aus und den Sand des Dünenmeers unter den Füßen spüren. Die besten Bilder gelingen bei tief stehender Sonne am frühen Morgen, denn die Dünen kommen durch ihren Schattenwurf besonders zur Geltung. Vor allem die „Düne 45“ imponiert durch ihre Höhe und wenn Sie sich fit fühlen, können Sie es wagen sie zu besteigen. Danach erwartet Sie das Deadvlei mit seiner Szenerie aus über 500 Jahre alten abgestorbenen Akazien. Ein letzter Höhepunkt vor dem Verlassen des Parks ist die Erkundung des Sesriem-Canyons zu Fuß. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 160 km).
Tag 5

Namib-Naukluft-Nationalpark – Walvis Bay – Swakopmund

Weiter geht es durch die älteste Wüste der Welt zur rauen Atlantikküste. Unterwegs bewundern Sie die wundersame Welwitschia-Pflanze und unternehmen einen Abstecher nach Walvis Bay, um Flamingos und Pelikane zu beobachten. Anschließend fahren Sie weiter die Küste entlang nach Swakopmund. Der beliebteste Ferienort Namibias erinnert aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit an eine deutsche Kleinstadt. Am Nachmittag können Sie einen Stadtbummel unternehmen und auf der Jetty, der berühmten Landungsbrücke des Seebades, Meeresluft schnuppern. Das Abendessen genießen Sie in einem der zahlreichen Restaurants (optional). Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 370 km).
Tag 6

Swakopmund – Uis – Tracking von Wüstenelefanten

Heute begeben sie sich auf ein besonderes Abenteuer. Nach einer ca. 2,5-stündigen Fahrt nach Uis in der Erongo-Region erwartet Sie Anton, ein ausgesprochener Elefantenkenner. Im Allradfahrzeug gehen Sie gemeinsam auf die Suche nach den in Namibia heimischen Wüstenelefanten, die das weite Gebiet zwischen Huab- und Ugab-Fluss durchziehen. Am majestätischen Brandberg findet man noch heute Felszeichnungen von den frühen Menschen, die das Gebiet besiedelten. Schroffe Bergzüge, ein Lagerfeuer unterm Felsüberhang, das Gebrüll eines Löwen in der Ferne, klarer Sternenhimmel und eine Herde von Wüstenelefanten, die nahezu lautlos im Omuramba (Trockenfluss) nach Wasser gräbt – so muss sich Namibia vor 10.000 Jahren angefühlt haben. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3h, 200 km).
Tag 7

Khorixas – Ugab-Tal – Safari im Etosha-Nationalpark

Durch das Ugab-Tal, vorbei am 35 Meter hohen, steinernen Finger der Vingerklip, fahren Sie nach Outjo und weiter zum Etosha-Nationalpark. Etosha bedeutet in Oshivambo „großer weißer Platz“ und die scheinbar endlose Salzpfanne, der man diesen Namen gab, bildet heute das Kernstück eines der tierreichsten Wildschutzgebiete im südlichen Afrika. Ihre Pirschfahrt in das Herz des Nationalparks führt Sie zu Wasserlöchern, die zahlreiche Elefanten, Gnus, Zebras, Giraffen und Antilopen sowie das eine oder andere Spitzmaulnashorn anlocken. Mit etwas Glück laufen Ihnen auch große Räuber, wie Löwen und Hyänen, über den Weg. Am Abend sollten Sie die Ohren spitzen, denn es lohnt sich den Rufen der Wildnis zu lauschen, die das Dunkel der Nacht durchdringen. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 5h, 350 km).
Tag 8

Safari im Etosha-Nationalpark – Otavi

Mit dem bezaubernden Blick auf die weite Savanne schmeckt das Frühstück gleich noch besser. Frisch gestärkt, pirschen Sie sich einmal quer durch den Nationalpark. Dabei ist es immer wieder spannend zu beobachten, in welcher Konstellation und welcher Anzahl sich Springböcke, Zebras, Oryxantilopen und Elefanten an den Wasserstellen zusammenfinden, um zu trinken und zu baden. Am späten Nachmittag verlassen Sie den Nationalpark durch das östliche Von Lindequist Gate und werden bereits von Heidi und Heinz Kühl auf der Gabus Game Ranch erwartet. Ihre Gastgeber führen den Familienbetrieb in vierter Generation und Sie genießen einen Abend voller namibischer Gastlichkeit und Gaumenfreuden. Geheimtipp: Am beleuchteten Wasserloch der Ranch geben sich abends allerlei Tiere ein Stelldichein. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 4h, 300 km je nach Sichtung).
Tag 9

Hoba-Meteorit – Caprivi-Streifen | Kavango-Fluss

„Vorsicht vor herabfallenden Meteoriten“ – so warnt ein Hinweisschild Besucher vor dem größten bislang auf der Erde gefundenen Meteoriten. Der Hoba-Meteorit wiegt über 50 Tonnen und soll vor circa 80.000 Jahren auf die Erde geschlagen sein. Weiter geht es in den Caprivi-Streifen bzw. die Sambesi-Region, wie die Provinz im Nordosten Namibias seit einigen Jahren genannt wird. Hier ändert sich der Anblick des Landes schlagartig und die trockene, unbewohnten Weite Namibias wird zu einer Landschaft mit zahlreichen großen Flussläufen, üppiger Vegetation und zahlreichen Dörfern. Ihre heutige Lodge liegt malerisch am Kavango-Fluss und grenzt an den Mahango-Nationalpark. Nachmittags können Sie am Swimmingpool entspannen und beim Blick auf die Flusslandschaft mit Schilf, riesigen Bäumen und Makalani-Palmen ins Träumen geraten. Übernachtung im Tented Camp. (Fahrzeit ca. 7,5h, 600 km).
Tag 10

Popa Falls – Safari im Bwabwata-Nationalpark | Mahango Core Area

Die tolle Lodge möchte man eigentlich nicht mehr verlassen, doch die Popa-Stromschnellen bieten eine wunderschöne Szenerie am Kavango-Fluss und locken Sie, die Füße ein wenig ins kühle Nass zu tauchen. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der Tierbeobachtung. In Ihrem Reisefahrzeug geht es durch die Mahango Core Area des Bwabwata-Nationalparks. In diesem weitgehend unberührten Wildgebiet leben Elefanten, Büffel, Giraffen, Kudus, Zebras und zahlreiche Antilopenarten. Unterwegs erwarten Sie erneut schöne Ausblicke auf den Fluss, der stromabwärts das Okavango-Delta bildet. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrstrecke je nach Sichtungen).
Tag 11

Kwando-Fluss

Einmal quer durch den Bwabwata-Nationalpark geht es weiter zum Kwando-Fluss, wo das Volk der Mafwe lebt. Bei einem Besuch eines lebenden Museums gewinnen Sie Einblicke in die vorkoloniale Kultur, die traditionelle Lebensweise und das Handwerk dieser Meister des Flusses. Versuchen Sie doch auch einmal einen Einbaum zu steuern oder probieren Sie sich im traditionellen Korbfischen in den Seitenarmen des Kwando. Reich an neuen Erfahrungen und Bewunderung fahren Sie weiter zum Sambesi, wo Sie am späten Nachmittag Ihre malerische Lodge per Boot erreichen. Im Anschluss unternehmen Sie eine grandiose Sunset Cruise, bei einem Sundowner an Deck genießen Sie die magische Abendstimmung an diesem legendären Strom. Sehen Sie Goliath-Reiher am schilfigen Ufer stehen und Seeadler hoch über dem Fluss kreisen. Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 5h, 350 km).
Tag 12

Fahrt nach Botswana

Sie verlassen den Sambesi, nur um später an ihn zurückzukehren. Doch zunächst geht es für zwei Tage nach Botswana in den Chobe-Nationalpark. Am Tagesziel Kasane angekommen, heißt es Schuhe aus und genießen. Ihre Lodge befindet sich direkt am Chobe-Fluss und lässt keine Wünsche offen. Hier können Sie im Pool schwimmen, mit einem kalten Drink in der Lounge sitzen und auf den Fluss schauen, oder es den Löwen gleichtun und auf Ihrer Terrasse alle vier von sich strecken. Wer zu weiteren Entdeckungen im Park aufbrechen möchte, kann gern direkt in der Lodge eine Safariaktivität buchen (optional). Übernachtung in einer Lodge. (Fahrzeit ca. 2-3h, 131 km).
Tag 13

Safari und Bootsfahrt im Chobe-Nationalpark

Der Ruf der Wildnis lockt Sie erneut früh aus den Federn. Mit dem Allradfahrzeug unternehmen Sie eine ausgiebige Pirschfahrt im Chobe-Nationalpark und begeben sich auf die Fährte der großen Büffelherden. Die Morgenstunden sind auch immer eine hervorragende Zeit, um Großkatzen zu begegnen. Diese meiden den feuchten Morgentau der Gräser und halten sich gern auf Pfaden und Wegen auf. Am Nachmittag starten Sie zu einer Bootsafari auf dem Chobe-Fluss. Der Chobe-Nationalpark ist berühmt für seine hohe Elefantendichte und gerade am Nachmittag finden sich große Elefantenherden, aber auch Büffel, Giraffen, Antilopen und mit etwas Glück Löwen, am Flussufer ein. Genießen Sie die entspannte Atmosphäre und nutzen Sie die Gelegenheit für stimmungsvolle Bilder, wenn zahlreiche Tiere am Fluss ihren Durst stillen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 14

Besichtigung der Victoriafälle

Mit dem Singen der Vögel, dem Grunzen der Flusspferde und dem Planschen der Elefanten erwachen Sie am Morgen. Genießen Sie die Stimmung und das üppige Frühstücksbuffet bevor Sie am späten Vormittag Botswana verlassen und zu den Victoriafällen in Simbabwe aufbrechen. Die majestätischen Wasserfälle sind seit 1989 UNESCO-Weltnaturerbe und am Nachmittag haben Sie ausgiebig Zeit, die verschiedenen Aussichtspunkte auf die rauschenden Wassermassen und die üppige Vegetation im Sprühnebel der Fälle zu erkunden. Eine Begegnung der besonderen Art erwartet Sie dann beim Abendessen, gleichzeitig Ihr Abschied von Afrika. Sarah Lilford entführt Sie in Ihre Township-Küche und zeigt Ihnen typisch afrikanische Gerichte, mit viel Liebe und Herzblut frisch zubereitet. Schon das Ambiente des Restaurants ist eine Entdeckungsreise wert und wenn dann Utshwala, das traditionelle Bier, eingeschenkt wird, kommt garantiert keine Langeweile auf. Sie übernachten in Laufdistanz zu den Wasserfällen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 1,5h, 85 km).
Tag 15

Abreise

Die letzten Stunden bis zur Abreise können Sie sich aktiv vertreiben, beispielsweise mit Schwimmen im Swimmingpool, mit einem Stadtbummel, um letzte Souvenirs zu shoppen, oder mit einem spektakulären Flug über die Victoriafälle (alles optional). Am späten Vormittag werden Sie von Ihrer Unterkunft abgeholt und zum Flughafen Victoria Falls gebracht. Von hier fliegen Sie mit Zwischenstopp nach Frankfurt. Lehnen Sie sich zurück und sagen Sie Afrika vorerst „Auf Wiedersehen“.
Tag 16

Ankunft in Deutschland

Am Morgen landen Sie in Frankfurt und reisen in Ihren Heimatort.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

7 Ü: Lodge

3 Ü: Gästehaus

2 Ü: Tented Camp (geräumiges Hauszelt mit eigenem Bad)

1 Ü: Hotel

Transport

Optional Extras

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Windhoek und zurück von Victoria Falls mit Ethiopian Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

wechselnde lokale Guides

Abschiedsabendessen im traditionellen Restaurant

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

Visum Namibia (ca. 80 EUR)

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Visum Simbabwe (ca. 30 USD)

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

NAD

Namibia Dollar

Namibia

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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