Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

24 d
3 h
11 m
Reise ansehen
Explore Highlights of Ecuador and Galapagos Island Hopping for 18 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Höhepunkte Ecuadors und Inselhüpfen auf Galapagos

Land:

Ecuador

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238080

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    19 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Bienvenidos a Ecuador! – der kleinste Andenstaat vereint absolut faszinierende Gegensätze auf engstem Raum: die vielfältige Pazifik-Küste im Westen, über 6000 m in die Höhe ragende Gipfel im Andenhochland und unberührter Regenwald im Amazonastiefland.Ecuadors Natur und Kultur entlang der Straße der VulkaneSie erkunden die wunderschönen Kolonialstädte Quito und Cuenca, ebenso wie die Inka-Ruinen von Ingaprica, eine idyllisch gelegene Festung der Inka. Von der smaragdblau-schimmernden Quilotoa-Vulkankraterlagune haben Sie einen weiteren Höhepunkt der Reise im Blick, den 5897 m hohen Cotopaxi. Auf einer Wanderung am Fuß des Vulkans erkunden Sie die Flora des Paramo und können dabei mit etwas Glück majestätische Kondore und flinke Kolibris beobachten. Rauschende Wasserfälle, glasklare Flüsse und eine artenreiche Pflanzenwelt bewundern Sie im Nebelwald von Mindo. Quirliges Treiben erwartet Sie auf den Märkten Otavalo und Guamote, wo Sie mit den liebenswerten Einheimischen in Kontakt kommen.Tierbeobachtung der Extraklasse im Paradies der Galapagos-InselnAls Höhepunkt warten zum Abschluss die unvergleichlichen Galapagos-Inseln auf Sie, Heimat einiger der außergewöhnlichsten und einzigartigsten Tierarten. Auf Ihrer 6-tägigen Inselhopping-Tour auf Galapagos wandeln Sie auf den Spuren von Charles Darwin, der 1835 den Archipel ansteuerte. Besuchen Sie denselben Ort, der Darwin zu seinen bahnbrechenden Evolutionstheorien inspirierte und lassen Sie sich vom Paradies inmitten des Pazifik begeistern! Sie können diese Ecuador Reise auch ohne die Galapagos-Inseln buchen oder alternativ mit einer exklusiven Galapagos-Kreuzfahrt kombinieren.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise nach Ecuador

Ein bequemer Tagflug bringt Sie nach Quito, wo Sie am Nachmittag am internationalen Flughafen „Mariscal Sucre“ begrüßt werden. Gemeinsam mit unserem Deutsch sprechenden Reiseleiter fahren Sie in Ihre Unterkunft nach Otavalo (2550 m). Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1,5h, 80 km).Für alle Naturliebhaber bietet sich vor Beginn der Reise einen Abstecher in den Yasuni-Nationalpark an, um einen intensiven Einblick in das Leben des Amazonasregenwaldes zu bekommen.
Tag 2

Otavalo

Erleben Sie einen der bedeutendsten indigenen Märkte Lateinamerikas hautnah. Bei einem Spaziergang durch die Gassen und Straßen des Andenstädtchens entdecken Sie vielerlei Kunsthandwerk, Obst und Gemüse – schauen Sie dem geschäftigen Treiben zu oder versuchen Sie sich beim Handeln Ihrer Souvenirs. Als nächster Höhepunkt steht der See Cuicocha (3250 m) auf der Agenda. Bei schöner Witterung genießen Sie atemberaubende Panoramablicke auf die umliegenden Vulkane Cotacachi, Imbabura und Cayambe. Wandern Sie entweder ein Stück am Kraterrand entlang durch eine beeindruckend vielfältige Flora oder unternehmen Sie eine Bootstour um die Inselchen der smaragdfarbenen Lagune. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 1h, 40 km).
Tag 3

Otavalo – Äquatordenkmal – Mindo

Erster Anlaufpunkt des Tages ist das berühmte Äquatordenkmal „La Mitad del Mundo“ – zu Deutsch: die Mitte der Welt. Sie besuchen das interaktive Sonnenmuseum „Inti Ñan“, welches die Sonnenkultur der Urvölker und die nachgesagten Kräfte in Experimenten erläutert. Hier stehen Sie auch mit einem Bein auf der Nord- und mit dem anderen Bein auf der Südhalbkugel der Erde. Durch eine sich wechselnde Vegetation fahren Sie im Anschluss in den kleinen Ort Mindo (1250 m) im Nebelwald, ein Paradies für Naturliebhaber, Botaniker und Ornithologen. Auf dem Weg in das üppige grüne Tal machen Sie einen Stopp im privaten Naturschutzreservat „Mindo Lindo“ und bekommen einen ersten Eindruck von der beeindruckenden Artenvielfalt in Fauna und Flora dieses Ökosystems. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 170 km).
Tag 4

Der Nebelwald von Mindo

Am Morgen gehen Sie auf Streifzug durch eine der artenreichsten Regionen der Welt, die geprägt ist von hohen Bergen, tiefen Wäldern, erfrischenden Wasserfällen und klaren Flüssen. Nach einer kurzen Fahrt mit der „Tarabita“ (kleine Gondel), die Sie über eine Schlucht bringt, wandern Sie weiter zu den vielen kleinen Wasserfällen in der Umgebung inmitten dieser tropischen Vegetation. Sie können farbenfrohe Sittiche, Berg-Tukane und eine Vielfalt schwirrender Kolibris auf deren Flügen bewundern. Am Nachmittag besuchen Sie ein Schmetterlingshaus: Hier können Sie die einzelnen Entwicklungsstufen verfolgen, d.h. vom Ei über Raupe und Puppe bis hin zum farbenprächtigen Schmetterling. Lassen Sie sich von der Farbenbracht und Flattern dieser Exoten verzaubern! Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h).
Tag 5

Quito

Bevor Sie heute die Hauptstadt Ecuadors erreichen, probieren Sie auf einer Schokoladentour den ecuadorianischen Kakao. Dieser wird schon seit Jahrzehnten als Luxusgut gehandelt. Wenn Sie schon immer wissen wollten, wie aus der Kakaobohne eine Tafel Schokolade entsteht, sind Sie hier richtig. Von den Pflanzen über den Trocken- und Röstprozess bis hin zur Verarbeitung der Bohne wird Ihnen jeder Schritt anschaulich erklärt. Am Nachmittag lernen Sie auf einer Stadtbesichtigung die im Schachbrettmuster angelegte historische Altstadt von Quito (2850 m) kennen. Startpunkt ist der zentrale Plaza Grande mit dem Regierungspalast und der Kathedrale. Auf dem Rundgang durch die engen Gassen erkunden Sie u.a. die Kirchen El Sagrario und La Compañia, wahrscheinlich die prunkvollste Kirche des UNESCO Weltkulturerbes, sowie den Plaza de San Francisco mit seinem Konvent. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2h, 100 km).
Tag 6

Zu Fuß unterwegs im Cotopaxi-Nationalpark

Nach einem ausgiebigen Frühstück starten Sie zu einem der höchsten aktiven Vulkane unserer Erde: dem Cotopaxi. Im gleichnamigen Nationalpark werden Sie zuerst das Informationszentrum besuchen, das Ihnen die Eruptionsgeschichte dieses majestätischen Kolosses erläutern wird. Vom Nationalparkeingang geht es anschließend weiter zur malerischen Limpiopungo Lagune. Bei einer Wanderung (3600 m) entdecken Sie die typische Vegetation des Hochparamo, lernen die Flora des Andenhochlandes kennen und halten nach dem König der Lüfte Ausschau: dem Kondor. Anschließend fahren Sie zu einer Hosteria und lassen dort den Nachmittag ausklingen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 130 km; Gehzeit ca. 2h).
Tag 7

Kraterlagune Quilotoa – Riobamba

Durch die anmutige Andenlandschaft fahren Sie zur Lagune Quilotoa (3800 m), wahrscheinlich einer der schönsten vulkanischen Kaltwasserseen der ecuadorianischen Anden. Bei einer kurzen Wanderung entlang des Kraterrandes, können Sie die wechselnden Aussichten auf die türkisblau bis smaragdgrün-schimmernde Lagune genießen und in der Ferne verschiedene schneebedeckte Vulkane erblicken. Am Nachmittag setzen Sie Ihre Reise über die Avenida de los Volcanes (zu Deutsch: Straße der Vulkane) bis nach Riobamba (2750 m) fort. Die Provinzhauptstadt Riobamba liegt umgeben von den Bergen Chimborazo, Carihuayrazo, Altar und Tungurahua auf der Turi-Hochebene und gilt als das bedeutendste Agrarzentrum der ecuadorianischen Anden. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5,5h, 300 km; Gehzeit ca. 1h).
Tag 8

Traditionelles Anden-Leben in Guamote

Frühmorgens geht es heute in das Andendorf Guamote (3045 m) und Sie lernen das ursprüngliche Leben der Einheimischen kennen. Einen ersten Einblick erhalten Sie auf dem authentischen Markt, der immer donnerstags stattfindet. Bauern aus der Umgebung reisen eigens für diesen Tag an und bieten ihre Waren zum Verkauf oder Tausch an. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die lokalen Produkte zu entdecken und die Markttreibenden in ihrer typischen Tracht beim besonnenen Handeln zu beobachten. Am Nachmittag haben Sie Gelegenheit in Guamote die Zutaten der Andenküche zu erwerben und dann zusammen mit einem Koch die Einkäufe in ein leckeres Essen zu verwandeln. Übernachtung in einem Gästehaus. (Fahrzeit ca. 1h, 50 km).
Tag 9

Ruinen von Ingapirca – Cuenca

Heute geht es durch die Anden weiter nach Süden. Mit Ingapirca (3120 m) besichtigen Sie die größte Inka-Stätte Ecuadors. Bei einem Rundgang durch die wichtigste und am besten erhaltene Tempel- und Festungsanlage in Ecuador lernen Sie die Kultur der Inka und der Canaris kennen. Der recht gut erhaltene Sonnentempel mit seinen fugenlosen Mauern und den trapezförmigen Eingängen zeugt von der präzisen Bauweise der Inka. Spätnachmittags erreichen Sie das bezaubernde Cuenca (2550 m). Die schöne Kolonialstadt wurde 1999 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4,5h, 220 km; Gehzeit ca. 1h).
Tag 10

Koloniales Flair in Cuenca

Sie verbringen den Morgen mit einem Rundgang durch Cuencas historisches und sehenswertes Zentrum. Zwischen den historischen Gebäuden des frühen 19. Jahrhunderts gliedern sich Neubauten im neokolonialen Stil perfekt in das Stadtbild ein. Das gemütliche Ambiente wird durch die vielen Kopfsteinpflasterstraßen, noblen Fassaden, gedrechselten Balustraden und schmiedeeisernen Balkone betont. Landesweit ist Cuenca zudem für sein Kunsthandwerk bekannt: Von Keramik über Panamahüte bis hin zu Schmuck und Möbeln wird hier fast alles noch von Hand gefertigt. Nutzen Sie die Gelegenheit, um einem der Kunsthandwerker über die Schulter zu schauen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 11

Cuenca – Cajas-Nationalpark – Guayaquil

Von Cuenca nach Guayaquil durchqueren Sie das wasserreiche Hochland des Cajas-Nationalparks. Zwischen schroffen Felsformationen, Páramo-Vegetation und Nebelwald betten sich Hunderte von Kaltwasserseen. Dort unternehmen Sie einen kleinen Spaziergang durch das Hochland. Danach beginnt eine komplette Veränderung der Landschaft: Die Fahrt führt Sie durch Nebelwald und tropische Plantagen mit Reis, Kakao, Bananen und Ananas nach Guayaquil. In Ecuadors größter Stadt begeben Sie sich auf eine eindrucksvolle Stadtbesichtigung und besuchen den Malecon 2000 sowie den Parque Seminario, in dem Sie exotische Leguane bestaunen können. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3,5h, 200 km).
Tag 12

Guayaquil – Galapagos

Heute steht wahrscheinlich der Höhepunkt der Reise für viele auf dem Programm: Sie fliegen über den pazifischen Ozean auf die Galapagos-Inseln! Nach Ihrer Ankunft auf dem kleinen Eiland Baltra setzen Sie auf die Nachbarinsel Santa Cruz über. Von hier fahren Sie von Norden nach Süden quer über die Insel Santa Cruz mit einem Stopp bei den „Los Gemelos", den Zwillingskratern und erhalten einige geologische Erklärungen und Informationen von Ihrem Naturführer. Die Krater sind von Farnen, meterhohen Miconia-Sträuchern und einem Scalesienwald umgeben. Bei einem Mittagessen auf einer Ranch können Sie auch schon die ersten Galapagos-Riesenschildkröten in freier Wildbahn beobachten. In der Hafenstadt Puerto Ayora angekommen, werden Sie in Ihr Hotel gebracht. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 1h, 60 km).
Tag 13

Santa Cruz – Bootsfahrt nach Isabela

Am Morgen machen Sie sich mit Ihrem Reiseleiter auf den Weg zu Las Grietas. Die Lavaformationen sind mit ihrem kristallklarem Wasser perfekt zum Schwimmen und Schorcheln geeignet. Vorbei an Playa de los Alemanes (dem Strand der Deutschen), einem rosaroten Salzsee und durch einen großen Baumkakteenwald, erreichen Sie die Felsenschlucht auf einem Naturpfad. Danach besuchen Sie die Station Charles Darwin, wo Sie intensive Einblicke über biologische Forschung und den unverzichtbaren Naturschutz der einzigartigen Inselgruppe bekommen. Nach einer kurzen Pause im Hafen fahren Sie mit einem Schnellboot weiter zur Insel Isabela. Den Nachmittag können Sie am kilometerlangen weißen Sandstrand von Puerto Villamil ausklingen lassen. Übernachtung im Hotel.
Tag 14

Wanderung zum Vulkan Sierra Negra

Nach dem Frühstück fahren Sie zunächst bis zum Eingang des Nationalparks und starten von dort aus auf einem kleinen Pfad (ca. 9 km) bis zum Kraterrand des Vulkans Sierra Negra (1124 m). Der Sierra Negra ist der älteste der sechs Vulkane der Insel Isabela und gleichzeitig der aktivste. Vom Kraterrand bietet sich Ihnen eine beeindruckende Aussicht auf eine der größten und weitesten Caldera der Welt. Sie folgen dem Pfad weiter, über die zerklüftete Kraterlandschaft des aktiven Vulkans Chico, zersetzt von grünen Kakteen. Am Ende erreichen Sie ein Plateau und der Ausblick über rostbraune Lavafelder bis hin zum unendlichen Blau des Meeres ist einfach spektakulär! Natürlich müssen Sie die Strecke bis zum Eingang des Parks wieder wandern, bevor es mit dem Bus nach Puerto Villamil zurück geht. Sie haben Zeit für eigene Erkundungen des kleinen Örtchens am Nachmittag oder erholen Sie sich am Strand. Optional können Sie heute auch den Schnorchelausflug Los Tuneles Cabo Rosa unternehmen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h).
Tag 15

Tintoreras – Puerto Ayora

Mit einer kurzen Bootsfahrt steuern Sie heute die Lavaformationen Las Tintoreras vor der Küste Isabelas an, gehen auf eine kleine Wanderung durch eine bizarre Lavalandschaft und können im seichten Wasser der Bucht schnorcheln. Die Wahrscheinlichkeit hier Galapagos-Pinguine zu sehen ist groß. Die Galapagos-Inseln sind der nördlichste Punkt der Welt, an dem es Pinguine in ihrem natürlichen Umfeld zu sehen gibt. Aber auch Meeresschildkröten, Papageifische, Kaiserfische und Rochen schwimmen mit Ihnen mit etwas Glück um die Wette. Lassen Sie sich von einer bunten Unterwasserwelt verzaubern! Am Nachmittag bringt Sie ein Schnellboot in etwa 2,5 Stunden von Isabela zur Nachbarinsel Santa Cruz und Sie können die entspannte Atmosphäre des kleinen Ortes genießen. Übernachtung im Hotel.
Tag 16

Galapagos individuell erleben

Heute bietet sich am Vormittag ein Spaziergang zur Tortuga Bucht mit ihrem weißen Sandstrand an, die Sie über einen kleinen Wanderweg von Puerto Ayora aus erreichen. Oder besuchen Sie die Muelle de los Pescadores. Der Anlegeplatz der kleinen Fischerboote ist Treffpunkt vieler Seelöwen und Pelikane. Es ist ein tolles Schauspiel hier zuzuschauen wie die Tiere hoffnungsvoll warten, um ein kleines Stückchen Fisch zu ergattern. Optional können Sie einen Ausflug auf eine unbewohnte Insel unternehmen, um einen noch intensiveren Eindruck der Inselwelt zu erhalten. Übernachtung wie am Vortag.Optional:Bootstagesausflug zu einer unbewohnten Insel – Sie haben die Möglichkeit, eine vom Menschen weitgehend unberührte Insel zu erkunden. Ihr Ausflug kann Sie entweder zu der von einem Sesuvien-Teppich überzogenen und mit gelben Landleguanen bewohnten Insel Plaza Sur; zu den in Silberbüschen nistenden Prachtfregattvögeln auf Seymour Norte oder den endemischen Drusenköpfen von Santa Fe führen.
Tag 17

Galapagos – Abreise

Am Vormittag werden Sie zum Flughafen nach Baltra gebracht und Sie treten den Rückflug auf den Kontinent an. Auf dem Festland checken Sie auch gleich für Ihren internationalen Flug ein und es heißt „Hasta luego“. (Fahrzeit ca. 1h, 60 km).
Tag 18

Ankunft in Deutschland

In Erinnerungen schwelgend erreichen Sie Ihren Ausgangsflughafen. Willkommen zurück.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

15 Ü: Hotel

1 Ü: Gästehaus

Transport

alle Fahrten in privaten Fahrzeugen

Schnellbootfahrten zwischen den Galapagos-Inseln

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Quito und zurück von Guayaquil mit Iberia oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Inlandsflüge Guayaquil – Baltra und zurück in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

individuelle Flughafentransfers (bei Abweichung von geplanten Gruppentransfers)

Nationalparkgebühr Galapagos-Nationalpark (200 USD)

Migrationskarte Galapagos (20 USD)

optionale Ausflüge; Neoprenanzug auf Galapagos

Trinkgelder

Persönliches

Weitere Leistungen

Mahlzeiten

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

$

US Dollar

Ecuador

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
Which payment options are available?
We accept credit cards, bank transfers and other popular payment methods.
Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
Startseite
Suchen
Profil