Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

23 d
23 h
57 m
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Explore Great South Caucasus Round Trip Summer Special for 19 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Große Südkaukasus-Rundreise Sommer-Spezial

Land:

Georgien

Flug:

Inbegriffen

Favorite

Tour id:

238064

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    19 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

Georgien hat sich über die Jahre vom Geheimtipp zu einem der beliebtesten Reiseziele in Eurasien etabliert. Die touristischen Möglichkeiten sind für den Kultur- und Weinliebhaber bis hin zum Bergsteiger nahezu unbegrenzt. Die schönsten Regionen des Landes werden auf unserer Reise durch den Kaukasus entdeckt.Umfassende Georgienreise mit Besuch in TuschetienDie unzähligen pittoresken Kloster- und Kirchenanlagen, eingebettet in herrlichste Naturkulisse, sowie tiefe Traditionen in Religion, Sitten und Gebräuchen beweisen Ihnen einmal mehr, dass das Land am Rande Europas zu Unrecht viele Jahre in Vergessenheit geraten war. Und nicht zuletzt der äußerst schmackhafte Wein sowie die legendäre Küche werden Sie vom Charme und der sprichwörtlichen Fröhlichkeit der Grusinier überzeugen. Sie reisen recht komfortabel und übernachten stets in landestypischen Pensionen und privaten Gästehäusern. Dass Gastfreundschaft in Georgien nicht nur eine Werbefloskel ist, werden Sie selbst erleben.Exzellente georgische Küche, Klöster, Kirchen und KeltereienDenjenigen, die in Georgien viel sehen möchten und nichts gegen Ursprünglichkeit und eine Portion Abenteuergeist haben, sei diese Reise wärmstens empfohlen. Unsere drei Sondertermine im Sommer machen es möglich, in die nur wenige Monate im Jahr bereisbare und versteckt gelegene Region Tuschetien im hohen Kaukasus vorzudringen. Daran hat sich bis heute nichts wesentlich geändert, denn die Trutzburgen und Wehrtürme waren schon jeher für Angreifer schwer einzunehmen.

Tourprogramm

Tag 1

Anreise

Flug nach Tiflis. Ankunft gegen Abend und Transfer in die Stadt. Übernachtung im Hotel. (Gegebenenfalls Ankunft am frühen Morgen des Folgetages – je nach Flugverbindung).
Tag 2

Tiflis – Stadtbesichtigung

Nach dem späten Frühstück starten Sie zum Stadtrundgang in Tiflis, die seit dem 5. Jh. die Hauptstadt Georgiens ist. Zunächst Besichtigung der Altstadt mit der Metechi-Kirche (13. Jh.) und dem Reiterstandbild des Stadtgründers Wachtang Gorgassali. Von hier hat man einen schönen Blick auf den Fluss Mtkwari, die Altstadt und die umliegenden Hügel. Vorbei geht es an den Schwefelbädern zur Nariqala-Festung (4. Jh.), zur Synagoge und zur Sioni-Kathedrale, in der das Weinrebenkreuz der heiligen Nino – sie christianisierte Georgien – aufbewahrt wird. Die Antschischati-Kirche aus dem 6. Jh. ist die älteste Kirche der Stadt. Besuch der Schatzkammer des Historischen Museums (Goldschmiedekunst aus der Zeit des Goldenen Vlies). Abends Begrüßungsessen in einem typisch georgischen Restaurant. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 3

Kachetien – Die bekannteste Weinregion des Landes

Sie verlassen Tiflis in östliche Richtung und machen sich auf in die bekannteste Weinregion des Landes. Sie besuchen zunächst das Kloster Bodbe. Das malerische Kleinstädtchen Signagi liegt in unmittelbarer Nähe. Dieses Städtchen mit dem massiven Befestigungsring wurde von König Erekle II. im 18. Jh. errichtet. Vorbei an Signagi fahren Sie durch das herrliche Alasani-Tal mit seinen vielen Weinfeldern und Walnussalleen. Nach dem Mittagessen nehmen Sie noch eine zünftige Weinprobe. Im Dörfchen Kondoli werden Ihnen exzellente Bioweine kredenzt. Weiterfahrt nach Telavi ins Hotel. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 200 km).
Tag 4

Tuschetien – ein Ort hinter den Wolken

Einmal nach Tuschetien zu kommen, ist eine ganz besondere Erfahrung. Diese Region ist nur für einige Monate im Sommer zugänglich. Es steht Ihnen eine der weltweit spektakulärsten Hochgebirgsfahrten bevor. Per Geländewagen fahren Sie auf teils ausgesetzten Pisten und waghalsigen Kehren und Windungen hinauf zum Abano-Pass (2926 m) und dann ebenso beeindruckend nach Omalo (2080 m). Die Aussicht ist fantastisch und beängstigend zugleich. Adler und Falken, die auf den Felsen nahe der Straße nisten, fliegen in geringem Abstand zu den Fahrzeugen. Sie beziehen Ihr Gästehaus und nach dem Mittagessen begeben Sie sich auf einen ersten Spaziergang zu den mittelalterlichen Keselotürmen in Omalo. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4-5h, 75 km, Gehzeit ca. 1h, ↑↓100 m).
Tag 5

Tuschetien Exkursion I

Heute besuchen Sie einige Bergdörfer Tuschetiens. Zunächst Fahrt per Geländewagen nach Dartlo, dem vielleicht schönsten Weiler in Tuschetien. Kleine Wanderung nach Kvavlo, was berühmt für seine prächtigen Steinhäuser mit geschnitzten Balkonen und engen Gässchen ist. Dieses Dorf ist nur im Sommer bewohnt und thront über dem Tal. Am Nachmittag Rückkehr nach Omalo. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit 1-2h, ↑↓330 m, 3 km).
Tag 6

Tuschetien Exkursion II

Die Gebirgsdörfer Schenako und Diklo bestechen durch ihre schöne Architektur. Bewundern Sie die Häuser und Kirchen mit den wunderbaren Holzschnitzereien. Das Dorf Diklo besteht aus dem neu errichteten Teil und der alten Ruinensiedlung. Die Überbleibsel des alten Diklo erzählen Geschichten aus längst vergangenen Tagen, als sich tapfere Einwohner immer wieder gegen Überfälle aus dem benachbarten Dagestan zur Wehr setzen mussten. Durch eine Erstürmung des alten Teils wurde im Laufe der Jahre dann die neue Siedlung errichtet. Fahrt zunächst bis Schenako (Ausstieg vor dem Dorf und Start der Wanderung). Von Schenako wandern Sie weiter bis Diklo. Übrigens, in Schenako befindet sich die einzige Dreifaltigkeitskirche ganz Tuschetiens. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h, 380 m/230 m↑↓, 6 km).
Tag 7

Rückfahrt mit Stopps nach Tiflis

Zunächst Fahrt zurück nach Kachetien. Im Alasani-Tal besuchen Sie noch die berühmte Alawerdi-Kathedrale, die in der Ebene schon von weithin zu erspähen ist. Sie gilt als drittgrößter Kirchenbau in ganz Georgien. Mittagspause in Telavi bei einer kachetischen Familie. Weiterfahrt nach Tiflis. Abends Freizeit. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5-6h, 190 km).
Tag 8

Von der alten Hauptstadt Mzcheta zum Prometheusberg Kasbek

Über die Georgische Heerstraße fahren Sie heute hinein in den Großen Kaukasus. Auf dem Weg besichtigen Sie das Dshwari-Kloster (UNESCO), welches auf einem Felshügel über Mzcheta, der einstigen Hauptstadt, thront. Die Swetizchoveli-Kathedrale (11. Jh.) befindet sich direkt in Mzcheta, dem religiösen Zentrums Georgiens (UNESCO-Weltkulturerbe). Anschließend Weiterfahrt auf der Georgischen Heerstraße mit Stopp in Ananuri nach Kasbegi. Sie erreichen die Ortschaft Stepantsminda (auch Kasbegi) und haben bei guten Wetterverhältnissen einen Blick hinauf zum Prometheus-Berg Kasbek, der mit über 5000 m nicht der höchste Gipfel des Kaukasus` ist, aber sicher zu einem der formschönsten zählt. Lassen Sie den Tag mit einem gemütlichen Abendessen ausklingen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 160 km).
Tag 9

Kleiner Wandertag im Kaukasus

Den ganzen Tag haben Sie Zeit zur Erkundung dieses herrlichen Tales am Kasbek. Zunächst geht es hinauf zur Dreifaltigkeitskirche „Zminda Zameba“ aus dem 14. Jh. (optional per Fahrzeug). Von der Kirche auf immerhin 2180 m hat man den vielleicht besten Blick hinüber zum Prometheusberg Kasbek (5047 m). Besonders im Morgen- oder Abendlicht bieten sich viele tolle Fotomotive in großartiger Kulisse an. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Wanderung zu den Wasserfällen von Gweleti. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3-4h, 435 m↑↓, 7 km bzw. 1-2h, 300 m↑↓, 4 km).
Tag 10

Auf der alten Seidenstraße in den Süden

Auf der Heerstraße geht es zurück nach Süden. Sie passieren Gori, die Geburtsstadt von Stalin. Besonders schön ist der Besuch der Höhlenstadt Uphlisziche aus dem 1. Jh. v. Chr., an der ein Zweig der legendären Seidenstraße vorbeiführte. Die altertümliche Stadtstruktur mit ihrem eigenwilligen Straßensystem, den Theatern und verschiedenen Palästen ist noch heute gut erkennbar. Hier bietet es sich an, im Anschluss an die Besichtigung ein Mittagspicknick am Fluss abzuhalten. Danach fahren Sie weiter durch eine von Landwirtschaft geprägte Region bis Sie in die reizvolle Bergwelt entlang des Borjomi-Nationalparks eintauchen und nach Achalziche gelangen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 5-6h, 340 km).
Tag 11

Die Höhlenstadt Wardsia

Besuch der in Fels geschlagenen Höhlenstadt Wardsia (12. Jh.). Errichtet wurde sie – alles von Menschenhand – im Goldenen Zeitalter Georgiens im 12. Jahrhundert. Sie finden dort mit wunderschönen Fresken künstlerisch gestaltete Räume, verbunden durch lange Gänge, von denen eiskaltes Wasser aus dem nackten Fels tropft. Die Burgruine von Kertvisi (10. Jh.) lädt ebenfalls zu einer kleinen Stippvisite am Wegesrand ein. Nach Rückkehr in die Stadt besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Festung Rabati. Heute ist die Festung restauriert. Neben den Festungsmauern und Türmen erstrahlen u.a. ein russischer Springbrunnen, die Moschee und ein persischer Wandelgang im neuen Glanz. Am Abend Rückkehr zum Gästehaus. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit 2-3h, 125 km).
Tag 12

Land des Goldenen Vlies

Heute fahren Sie in die zweitgrößte Stadt des Landes – nach Kutaissi. Sie befinden sich in Westgeorgien in der Provinz Imereti, das „Land des Goldenen Vlies“. Angekommen in Kutaissi startet ein kleine Stadtbesichtigung mit Besuch des Marktes und der Möglichkeit, individuell etwas zu schlendern oder einfach das Treiben auf dem Hauptplatz zu beobachten. Später fahren Sie zur Prometheus-Karsthöhle unweit der Stadt. Rund 1000 Treppen führen auf und ab durch 6 von 22 Hallen mit atemberaubenden Stalaktiten und Stalagmiten. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrzeit ca. 3-4h, 250 km).
Tag 13

Verborgenes Swanetien

Sie haben am Vormittag noch einmal Zeit für Kutaissi. Später geht es für Sie zu dem vielleicht schönsten Flecken Georgiens – nach Swanetien. Auf dem Weg in die Berge ist der Enguri-Staudamm nicht zu übersehen (größter Staudamm der ehemaligen Sowjetunion). Die Gebirgsstraße windet sich spektakulär durch einen wilden Canyon entlang des Enguri. Swanetien – das sind schneebedeckte Bergriesen, unberührte Bergwiesen, wilde Bergflüsse und Wasserfälle sowie mittelalterliche Wehrturmanlagen. Beeindruckend sind bis heute erhaltene Riten und Gepflogenheiten, ganz zu schweigen von der eigenen Sprache der Swanen, die mit dem Georgisch überhaupt nichts gemein hat. Gegen Abend erreichen Sie Mestia (1400 m), das administrative Zentrum Swanetiens. Übernachtung im Gästehaus, in dem Sie die kommenden Tage verbringen. Ein gemeinsames Abendessen wird jeden Abend im Gästehaus serviert. (Fahrzeit ca. 5-6h, 300 km).
Tag 14

Kleiner Wandertag im Kaukasus

Zur Abwechslung nach den langen Fahrten wandern Sie heute zum Tschaladi-Gletscher. Bevor es zu Fuß losgeht, kurze Anfahrt durch das gleichnamige Tal. Die Wanderung kann in Absprache mit der Reiseleitung auch etwas modifiziert werden. Spätestens am Nachmittag sind Sie spätestens zurück in Mestia und haben Zeit den Ort zu erkunden, Souvenirs zu kaufen oder in einer der Bars oder Cafés zu entspannen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2h, 5 km, 370m↑↓).
Tag 15

Exkursion nach Ushguli

Mit Geländewagen geht es hinauf nach Ushguli auf 2200 m. Ushguli gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und gilt als die höchste ganzjährig besiedelte Ortschaft Europas. In Ushguli selbst scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Besuch des Marien-Kirchenkomplexes und einiger sehr alter Wehrtürme. Von Ushguli bietet sich Ihnen der beste Blick auf die imposante Südwand des höchsten Berges des Landes – den Schchara (5200 m). Sie unternehmen eine Wandertour in Richtung des riesigen Schchara-Gletschers. Unterwegs Picknick. Eine Tour für Genießer und Naturfreunde, denn die Bergwiesen sind übersät mit verschiedensten Wildblumen. In Ushguli bleibt später noch Zeit für Kaffee/Tee und Kuchen oder ein verdientes Bier zum Durstlöschen. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 4h, 90 km, Gehzeit ca. 3h).
Tag 16

Freie Zeit in Mestia – schier endlose Möglichkeiten

Heute genießen Sie einen freien Tag ganz nach Ihren Wünschen! Besuchen Sie das hübsche Museum in Mestia, besichtigen Sie einen der Wehrtürme, bummeln Sie durch die verschiedenen Souvenirgeschäfte, fahren Sie mit der Seilbahn hinauf oder unternehmen Sie eine eigene kleine Wanderung, zum Beispiel zum Mestia-Kreuz. Es gibt so viel zu sehen und zu tun in und um Mestia. Ihr Reiseleiter unterstützt Sie sehr gern bei Ihrer Tagesplanung. Sie treffen sich am Abend zum gemeinsamen Abendessen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 17

Die Schwarzmeerküste

Heute verlassen Sie den hohen Kaukasus und machen sich auf, um Meeresniveau zu erreichen. Batumi, die Hauptstadt der Provinz Adscharien an der Schwarzmeerküste, ist dabei Ihr Ziel. Ab der Stadt Poti, der zweitwichtigsten Hafenstadt Georgiens, geht die Fahrt entlang der Küste. Von hier haben Sie immer noch den Kaukasus im Blick, der sich am Horizont in herrlichster Kulisse darbietet. Spüren Sie das mediterrane Klima? Im berühmten Botanischen Garten unternehmen Sie einen Rundgang. Dort gibt es mehr als 5000 Pflanzenarten zu entdecken, die sozusagen das Kontrastprogramm zu den Tagen im Gebirge bilden. Prädikat: unbedingt sehenswert! Übernachtung im Hotel in Batumi. (Fahrzeit ca. 4-5h, 300 km).
Tag 18

Die Schwarzmeermetropole Batumi

Während des heutigen Stadtrundgangs durch die weiße Perle Georgiens werden Sie die wichtigsten Plätze und Gebäude kennenlernen. Dass in den letzten Jahren viel Geld in die Stadtstruktur geflossen ist, merkt man sogleich. Batumi hat sich für seine Gäste wahrlich herausgeputzt und präsentiert sich nach grauen Dekaden in voller Pracht. Die mit Palmen bestücke, gefühlt endlose Promenade lädt zum Bummeln ein. Am Nachmittag können Sie auf eigene Faust durch die Straßen schlendern. Am Abend erwacht die Stadt zum Leben. Die Lichter der Wolkenkratzer und die „Tanzenden Fontänen“ verzaubern das Stadtbild. Am Abend gemeinsames Abschlussessen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 19

Heimreise

Morgendlicher Transfer zum Flughafen und Heimreise.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

8 Ü: Gästehaus

7 Ü: Hotel

3 Ü: Gästehaus (Gemeinschaftsbad)

Transport

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Tiflis und zurück von Batumi mit Turkish Airlines oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class

Weitere Leistungen

Wanderführer bei den Ausflügen im Kaukasus

Weinprobe am 3. Tag

alle Eintritte laut Programm

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

optionale Ausflüge und Besichtigungen

Seilbahnfahrt in Swanetien (ca. 5 EUR)

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 17×F, 4×M, 4×M (LB), 15×A

Reiseführer

Gut zu wissen

Währung

GEL

Lari

Georgien

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
What documents are required to participate in the tour?
You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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