Philippinen ab $150 → Auf zu den Inseln

7 d
19 h
23 m
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Explore Adventure Transcentral America (from Panama City to Guatemala City) for 24 days with DIAMIR Erlebnisreisen and discover unforgettable experiences - Photo 2

Abenteuer Transzentralamerika (von Panama Stadt bis Guatemala Stadt)

Land:

Panama

Flug:

Nicht enthalten

Favorite

Tour id:

237968

Aktie:

  • Operator:

    DIAMIR Erlebnisreisen

  • Länge:

    24 Tage

  • Gruppengröße:

    12 pax

  • Alter:

    5 bis 85

  • Schwierigkeit:

    Schwierigkeitsgrade:
    • Entspannt
    • Gemütlich
    • Gemäßigt
    • Sportlich
    • Anspruchsvoll

Reiseroute

In etwas mehr als drei Wochen ein Kaleidoskop Mittelamerikas erleben: Artenreichen Regenwald, faszinierende Maya-Stätten, aktive Vulkane, karibische Trauminseln, lebendige Kolonialstädte und das technische Meisterwerk Panamakanal. Was für ein Abenteuer!Panamakanal, Maya- und Kolonialerbe in Honduras und GuatemalaBestaunen Sie eines der Weltwunder der Moderne und erleben Sie unmittelbar, wie einer der Ozeanriesen eine Schleuse des berühmten Panamakanals passiert. Am glitzernden Atitlan-See bestaunen Sie die majestätischen Vulkane, die ihn umringen. Und beim Schlendern durch die Gassen der Kolonialstädte Antigua, Granada und Leon staunen Sie über das historische Flair. Ein weiterer Höhepunkt ist der Besuch der weltberühmten Maya-Stätte von Copan.Expedition zu aktiven Vulkanen und Stränden in Costa Rica & NicaraguaIm Dschungel rund um den Vulkan Arenal in Costa Rica gehen Sie auf Tuchfühlung mit Tukanen, bunten Fröschen sowie Faultieren, erleben den Regenwald aus der Vogelperspektive und wandern über die erkaltete Lava des beeindruckenden Feuerberges. In Nicaragua entspannen Sie am Traumstrand bei San Juan del Sur und bestaunen die Künste der Surfer, bevor Sie sich auf der Insel Ometepe den aktiven Vulkanen Concepción und Maderas nähern.Auf diesem Roadtrip kommen Sie Land und Leuten dank ihres Abenteuercharakters so nah wie sonst selten – egal ob im öffentlichen Boot, auf Märkten oder auch zu Fuß auf vielfältigen Wanderungen oder Radtouren. Erleben Sie Mittelamerika, genießen Sie das Lebensgefühl!

Tourprogramm

Tag 1

Ankunft in Panama-Stadt

Ihre Mittelamerika-Expedition beginnt mit einem Flug von Europa nach Panama, Ihrem Tor zum Urlaubsabenteuer. Ankunft am Flughafen von Panama-Stadt am Abend und Transfer zu Ihrem Hotel, wo Sie sich vom langen Flug erholen können. In der Umgebung finden Sie Einkaufsstraßen, Restaurants und Bars für ein kleines Abendessen. An diesem Abend oder Folgemorgen lernen Sie Ihren Reiseleiter kennen. Übernachtung im Hotel.
Tag 2

Panama-Stadt – Panamakanal

Am Vormittag lernen Sie Panama-Stadt bei einer Besichtigungstour kennen, angefangen mit den Ruinen von Panama Viejo aus dem 16. Jahrhundert. Anschließend geht es entlang des Ufers in die Altstadt Casco Antiguo (UNESCO). Heute finden sich hier im kolonialen Teil die ältesten Einrichtungen und Gebäude der modernen Stadt – aber auch hippe Bars, Dachterrassen und Hotel. Im Anschluss besuchen Sie das wohl berühmteste Bauwerk der Neuzeit in Mittelamerika, den Panamakanal. Hier erleben Sie die Durchquerung der großen Ozeanriesen an den Miraflores-Schleusen zum Atlantik. Der Panamakanal ist eine der wichtigsten Wasserstraßen der Welt, pro Jahr passieren ihn etwa 14.000 Schiffe, etwa sechs Prozent des Welthandels werden durch ihn abgewickelt. Besuch des dazugehörigen Museums. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 60 km).
Tag 3

Panama-Stadt – Bocas del Toro

Morgens werden Sie zum Flughafen gebracht und fliegen zum Inselparadies Bocas del Toro. Hier können Sie das karibische Flair aus Leichtigkeit und Sonne satt genießen. Auf der Hauptinsel Colón mit der kleinen Stadt Bocas del Toro finden Sie einige gemütliche Bars, Restaurants, Souvenir-Stände und Läden. Es herrscht eine entspannte, typisch karibische Atmosphäre. Im Zentrum der Attraktionen stehen die einsamen Strände auf der Haupt- oder auch auf den Nebeninseln, sowie die Unterwasserwelt, welche zum Tauchen oder Schnorcheln einladen. Sie können heute beispielsweise Fahrräder oder Kayaks mieten. Am Abend holen wir unser Kennenlern-Abendessen nach, für das erfahrungsgemäß die ersten beiden Abende ungeeignet gewesen wären, denn heute Abend sind Sie ausgeruhter und die Atmosphäre lädt absolut dazu ein, gesellig beieinander zu sitzen. Übernachtung im Hotel auf der Insel Carenero.
Tag 4

Bootstour und Erholung rund um die Inseln

Heute unternehmen Sie einen Bootsausflug, zunächst durch vielbewachsene Mangrovenwälder, in denen Sie wunderbar nach Wasservögeln Ausschau halten können, und anschließend geht es zum Coral Cay, wo das Meer das ganze Jahr lang ruhig ist und somit geeignet für Schnorchler jeden Alters. Lokale Restaurants bieten verschiedene Meeresfrüchte an (nicht inklusive). Später geht die Bootsfahrt weiter zur Insel Bastimentos. Die Insel ist rundherum von Mangroven bewachsen und ein wahres Naturparadies, es gibt keine Straßen oder Landebahnen und die Insel kann nur mit dem Boot angefahren werden. Hier befindet sich einer der bekanntesten Strände von Bocas del Toro, der „Red Frog Beach“. Der Strand ist nicht nur bei Touristen beliebt, sondern auch bei Surfern. Innerhalb der Insel gibt es viele Pfade und Wege durch den Dschungel, die zum Erkunden einladen. Am Nachmittag fahren Sie zurück zur Hauptinsel. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 5

Bocas del Toro – Puerto Viejo de Limon, Costa Rica

Von Bocas del Toro sind es weniger als 100 km bis nach Puerto Viejo in Costa Rica. Zu Fuß geht es über die Grenzbrücke zwischen Panama und Costa Rica, auf deren anderer Seite Sie Ihre nächste Reiseleitung Willkommen heißt. Mit etwas Glück sehen Sie Krokodile, die am Flussufer ein Sonnenbad nehmen. Das kleine Fischerdorf Puerto Viejo liegt an der südlichen Karibikküste von Costa Rica und zählt als Paradies für Surfer und Aussteiger. Wer will, kann optional selbst probieren, auf den Wellen zu reiten. Freuen Sie sich auf eine faszinierende Mischung kultureller Einflüsse: afrikanische, orientalische, spanische und costa-ricanische Elemente vereinen sich hier zu einer ganz eigenen Lebensart. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 100 km).
Tag 6

Indigene Begegnungen

Tauchen Sie ein in die traditionelle Lebensweise einer indigenen Familie und erleben Sie einen unvergesslichen Tag voller Kultur, Kulinarik und Herzlichkeit bei einer Bribri-Familie. Zunächstmachen Sie einen Rundgang in deren Garten, um frische, lokale Zutaten zu pflücken – direkt aus der Natur auf den Teller. Im Anschluss lernen Sie die Zubereitung eines überlieferten, traditionellen Gerichts kennen. Schritt für Schritt zeigt Ihnen die Familie, wie ihre Vorfahren gekocht haben. Abschließend essen Sie gemeinsam das selbst zubereitete Essen in familiärer Atmosphäre – ein authentisches Erlebnis, das verbindet. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 7

Puerto Viejo – La Fortuna

Sie verlassen die Karibik und fahren in Richtung Norden hinein ins Inland bis nach La Fortuna. Die Region wird dominiert vom malerischen Vulkankegel des Arenals. Auch wenn seine Aktivität in den letzten Jahren nachgelassen hat, bleibt er ein imposanter Riese. Am Abend genießen Sie ein entspannendes Bad in heißen Thermalquellen – entweder direkt im hoteleigenen Quellen (sofern vorhanden) oder in einer nahegelegenen, sorgfältig ausgewählten Therme mit Eintritt. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 270 km).
Tag 8

Hängebrücken, Lavafeldwanderung & Wasserfallpanorama

Sie starten früh in den Tag und brechen zu Ihrer ganztägigen Entdeckungstour rund um La Fortuna auf. Am Morgen erleben Sie den tropischen Regenwald bei einer Wanderung über die berühmten Hängebrücken aus der Vogelperspektive. Anschließend besuchen Sie den Vulkan-Arenal-Nationalpark, in dem Sie zu den erkalteten Lavafeldern des großen Ausbruchs von 1968 wandern. Das Gebiet befindet sich heute in natürlicher Regeneration – ein eindrucksvolles Beispiel für die Kraft und Erneuerung der Natur. Die Wanderung führt über steiniges Terrain, vorbei an faszinierender Flora und Fauna. Mit etwas Glück erspähen Sie exotische Vögel und andere Tiere. Von verschiedenen Aussichtspunkten genießen Sie spektakuläre Ausblicke auf den Arenalsee und die umliegenden Berge. Und mit etwas Wetterglück gelingt Ihnen sogar ein unvergessliches Foto des majestätischen Vulkans Arenal. Am Nachmittag besuchen Sie den beeindruckenden La Fortuna-Wasserfall. Nach einem kurzen Abstieg über einige Treppen erreichen Sie ein natürliches Schwimmbecken am Fuße des Wasserfalls, umrahmt von imposanten Felsschluchten und tropischer Vegetation – der perfekte Ort, um sich zu erfrischen und die Natur in vollen Zügen zu genießen. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 9

La Fortuna – Grenzübertritt – San Juan del Sur, Nicaragua

Früh morgens machen Sie sich auf den Weg zur Panamericana. Über Cañas und Liberia erreichen Sie gegen Mittag die Grenze zu Nicaragua bei Peñas Blancas. Die Reiseleitung ist Ihnen, so weit es erlaubt ist, bei den Grenzformalitäten behilflich. Nachdem Sie die Grenzformalitäten hinter sich gebracht haben, lernen Sie Ihre neue Reiseleitung kennen – und es ist nicht mehr weit bis zum Meer im Badeort San Juan del Sur. Herzlich Willkommen in Nicaragua! Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 250 km).
Tag 10

Ausflug in den Parque de Aventura Las Nubes

Heute unternehmen Sie im Naturreservat Las Nubes eine ca. 2,5-stündige Wanderung. Unterwegs erfahren Sie einiges über die heimische Pflanzenwelt – zum Beispiel über Bäume, Farne, Kletterpflanzen, Moose und die farbenfrohen Helikonien. Mit ein bisschen Glück sehen Sie auch ein paar tierische Bewohner: Affen, Faultiere oder verschiedene Vogelarten. Außrdem genießen Sie immer wieder spektakuläre Aussichten über San Juan del Sur und die umliegenden Strände. Wenn das Wetter mitspielt, sehen Sie sogar schon Ihr morgiges Reiseziel, die Insel Ometepe. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 11

San Juan del Sur – Insel Ometepe

Mit einer alten Bananenfähre fahren Sie über den Nicaraguasee zur berühmtesten Insel des Landes: Ometepe. Bestehend aus zwei zum Teil noch aktiven Vulkanen bietet die Insel eine herrliche Fotosilhouette. Nach der Ankunft im Hotel können Sie die Umgebung erkunden. Am Nachmittag unternehmen Sie einen Spaziergang im Charco Verde Naturschutzgebiet. Der Ausblick auf den Vulkan Concepción mit dem See im Vordergrund ist einfach perfekt für tolle Fotos. Mit etwas Glück beobachten Sie verschiedene Vogelarten und lauschen den Brüllaffen in den Bäumen. Ein ganz besonderes Highlight ist der blaue Morpho-Schmetterling, der hier oft herumflattert und wirklich beeindruckend aussieht. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 60 km).
Tag 12

Inseltour Ometepe

Die Insel Ometepe im Nicaraguasee, 2010 von der UNESCO zum Biosphärenreservat erklärt, besteht aus zwei Vulkanen, welche von überall auf der Insel sichtbar sind und stets eine eindrucksvolle Kulisse bieten. Im Norden liegt der Concepción, ein aktiver Vulkan mit einem perfekten Konus, im Süden der erloschene, von Dschungel bedeckte Maderas, in dessen Krater sich eine Lagune gebildet hat. Dieses wunderschöne Panorama erleben Sie heute bei einer Tour, zu der Sie direkt nach dem Frühstück starten: Nach einer kurzen Fahrt zur Finca El Porvenir treffen Sie Ihren ortskundigen Guide, der Sie auf dem heutigen Ausflug begleitet. Unterwegs bekommen Sie einen spannenden Einblick in die Geschichte der Ureinwohner – beeindruckende Petroglyphen erzählen von einer längst vergangenen Zeit. Sie wandern über Plantagen und steigen auf der Ostseite den Maderas-Vulkan hinauf, bis Sie schließlich die Aussichtsplattform erreichen. Von dort aus haben Sie einen atemberaubenden Blick auf den Vulkan Concepción und den Nicaragua-See. Den Nachmittag verbringen Sie in Eigenregie, entweder in aller Ruhe am Pool oder am See, um den strapazierten Wanderbeinen eine wohlverdiente Pause zu gönnen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2-3h, 10 km).
Tag 13

Insel Ometepe – Granada

Am Morgen verlassen Sie die Insel und begeben sich in eine der schönsten Städte Mittelamerikas. Bei einem Stadtrundgang mit Besichtigung des historischen Zentrums erleben Sie die koloniale Stadt Granada und lassen sich von ihrem Charme verzaubern. Sie kommen vorbei an den wichtigsten Sehenswürdigkeiten: Convento & Museo San Francisco mit den berühmten Statuen von der Insel Zapatera und die Kirche La Merced. Von deren Kirchturm haben Sie einen großartigen Blick über die Stadt. Außerdem besuchen Sie den farbenfrohen Markt – hier gibt’s eine riesige Auswahl an frischen Lebensmitteln und allerlei nützlichen Dingen. Mit den eingekauften Zutaten geht’s dann in ein lokales Restaurant, wo Sie ein Küchenchef in die Geheimnisse der nicaraguanischen Küche einweiht. Und das Beste: Am Ende dürfen Sie Ihr selbst zubereitetes Essen natürlich auch genießen! Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 100 km).
Tag 14

Granada – Leon

Heute geht es weiter in Richtung des Nordens Nicaraguas. Ihr heutiges Ziel ist das wunderschöne Kolonialstädtchen León – zugleich kulturelles Zentrum des Landes. Am Nachmittag erkunden Sie die historischen Gassen, natürlich darf ein Besuch der berühmten Kathedrale dabei nicht fehlen, denn sie gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und beeindruckt mit ihrer imposanten Fassade und dem grandiosen Blick vom Dach über die Stadt und bis zu den Vulkanen. Danach geht’s weiter zum Museum des berühmten nicaraguanischen Dichters Rubén Darío, der hier in León geboren wurde. Dort erfahren Sie mehr über sein bewegtes Leben und seinen Einfluss auf die Literatur in ganz Lateinamerika. Wer Lust hat, kann außerdem optional noch das Museum der Legenden & Traditionen besuchen – hier werden auf kreative und manchmal auch ein bisschen gruselige Weise alte Sagen und Bräuche der Region erzählt. Oder Sie schauen sich die Fundación Ortiz-Guardián an: eine der besten privaten Kunstsammlungen Mittelamerikas, mit beeindruckenden Werken aus ganz Lateinamerika und darüber hinaus. León ist ein Mix aus Geschichte, Kultur und entspanntem Lebensgefühl. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 4h, 140 km).
Tag 15

Leon – La Union, El Salvador

Heute erwartet Sie das nächste Land auf Ihrer Zentralamerika-Bucketlist: Am Vormittag verlassen Sie León und fahren durch abwechslungsreiche Landschaften und kleine ländliche Gemeinden bis zum abgelegenen Grenzhafen Potosí an der Pazifikküste, gelegen im Golf von Fonseca. Nach Erledigung der Ausreiseformalitäten aus Nicaragua steigen Sie in ein kleines Motorboot, das Sie in etwa zwei Stunden über den beeindruckenden Golf von Fonseca bringt – ein besonderes Erlebnis abseits der üblichen Routen. Bei klarer Sicht genießen Sie traumhafte Ausblicke auf die Vulkaninseln im Golf, darunter die Vulkane Conchagua, Cosigüina und El Tigre, die sich majestätisch aus dem Meer erheben. In La Unión, einem kleinen Hafenstädtchen im Osten El Salvadors, angekommen, unterstützt Sie Ihre Reiseleitung, die für El Salvador zuständig ist, bei den Einreiseformalitäten, bevor Sie zu Ihrer Unterkunft weiterreisen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, 120 km per Fahrzeug; ca. 2h per Boot)
Tag 16

La Union – Suchitoto – Santa Ana

Sie setzen Sie Ihre Reise fort in Richtung Suchitoto, einer charmanten Kolonialstadt im Herzen des Landes El Salvador. Die Fahrt führt Sie durch wechselnde Landschaften: von tropischen Küstenregionen über fruchtbare Täler bis ins Hochland. Gegen Mittag erreichen Sie Suchitoto, ein wahres Juwel kolonialer Architektur mit Kopfsteinpflasterstraßen, bunten Fassaden und der wunderschönen Kirche Santa Lucía als Wahrzeichen des historischen Stadtzentrums. Bei einem Rundgang durch Suchitoto lernen Sie die Geschichte und Kultur dieser Künstlerstadt kennen. Sie besuchen u.a. das Theater Alejandro Cotto, schlendern durch die engen Gassen und erhalten einen Einblick in das lokale Kunsthandwerk. Je nach Zeit und Interesse besteht auch die Möglichkeit, das Indigo-Färben kennenzulernen – ein traditionelles Handwerk, das in Suchitoto bis heute gepflegt wird. Am späten Nachmittag fahren Sie weiter nach Santa Ana, der zweitgrößten Stadt El Salvadors, die Sie am Abend erreichen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 6h, 260 km).
Tag 17

Vulkanbesteigung Santa Ana mit Panoramaausblick

Heute geht es hoch hinaus: Gemeinsam mit einem lokalen Guide wandern Sie auf mittelschwerer Strecke über gut markierte Pfad durch Nebelwald, karge Vulkanlandschaften und über erkaltete Lavafelder bis hoch auf den höchsten Vulkan El Salvadors. Oben angekommen, erwartet Sie ein spektakulärer Anblick: Im Krater liegt ein grünlich-türkisfarbener Schwefelsee, aus dem gelegentlicher Dampf aufsteigt – ein faszinierendes Naturphänomen und ein lohnendes Ziel! Nach einer verdienten Pause auf dem Gipfel treten Sie den Abstieg an. Am frühen Nachmittag kehren Sie mit dem Bus zurück zu Ihrem Hotel in Santa Ana, wo sie das Erlebte Revue passieren lassen können. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, 75 km; Gehzeit ca. 5h, 7 km).
Tag 18

Santa Ana, El Salvador – Antigua, Guatemala

Sie passieren heute die Grenze zu Guatemala und verabschieden sich von Ihrer Reiseleitung, die Sie durch El Salvador begleitet hat. Nach den Grenzformalitäten lernen Sie Ihre neue Reiseleitung für Guatemala kennen. Gemeinsam fahren Sie nach Antigua, die ehemalige Hauptstadt und eine der historisch bedeutsamsten wie auch architektonisch einmaligsten Städte Lateinamerikas. Sie besticht durch ihre Ursprünglichkeit und ihre schönen Klöster. Übernachtung in einer gemütlichen Posada mit Blick auf die Vulkane Agua und den wieder aktiv gewordenen Vulkan Fuego. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5h, 200 km).
Tag 19

Antigua – Stadtrundgang und Kaffeetour

Heute besichtigen Sie Antigua mit seinem historischen Zentrum auf einem Stadtrundgang. 1543 gegründet und 1773 durch ein Erdbeben fast vollständig zerstört, wurde die Stadt schließlich 1979 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Sie besichtigen die Kathedrale, den berühmten Torbogen und die Ruinen eines Ordensklosters. Über die ganze Stadt verstreut findet man zahlreiche Klöster, Kirchen und Konvente. Einige dieser Ruinen wurden restauriert, manche in Hotels umgewandelt, der Großteil wurde jedoch aus Geldmangel als Ruinen belassen. Am Nachmittag lernen Sie auf einer Kaffeeplantage mehr über den Prozess von der Frucht zum leckeren Heißgetränk. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 20

Antigua – Copan, Honduras

Heute reisen Sie in der Zeit zurück: vom kolonialen Antigua geht es ins Zentrum der Maya-Hochkultur, nach Copan in Honduras. Sie passieren somit die fünfte Grenze per Landweg, sammeln den sechsten Einreisestempel. Nach einer langen Fahrt kommen Sie am Abend im kleinen Ort Copan Ruinas an. Die Ruinen von Copan gehören neben Tikal, Chichen Itzá und Uxmal zu den herausragendsten Bauwerken der Maya-Zeit. Gelegen sind diese Ruinen in einem wunderschönen, weiten Tal, umgeben von weitläufigen Tabakplantagen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 8h, 400 km).
Tag 21

Beeindruckende Ruinenstadt Copan – Zentrum der Maya-Kultur

Fahrt zu den archäologischen Ausgrabungsstätten von Copan: Die Ruinen gehören zu den schönsten der Maya. Die Stadt stellt in ihrer Anordnung ein Abbild der Ordnung des Kosmos, aber auch der irdischen Welt dar. Sie besuchen die wichtigsten Strukturen, Gebäude und Monumente: die Akropolis, den sehenswerten Ballspielplatz, die berühmte Glyphentreppe und die Plaza Central mit ihren künstlerischen Stelen. Der in Copan vorhandene Vulkan-Andesit-Stein erlaubte es den damaligen Steinmetzen exakte Glyphen zu produzieren, die bis heute so gut erhalten sind, dass die Epigraphen eine 400-jährige Geschichte so genau wie an keinem anderen Ort nachvollziehen können. Übernachtung wie am Vortag.
Tag 22

Copan, Honduras – Antigua, Guatemala

Nach dem gestrigen Highlight führt Sie Ihre Reise heute von Copan über die Grenze zurück nach Guatemala bis nach Antigua. Hier können Sie noch einmal entspannt durch die Altstadt schlendern und Ihre Reiseerlebnisse Revue passieren lassen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 8h, 400 km).
Tag 23

Antigua – Guatemala-Stadt – Abreise

Je nach Flugzeit werden Sie von Ihrem Transfer abgeholt und zum internationalen Flughafen von Guatemala-Stadt gebracht. Von hier aus treten Sie Ihren Rückflug nach Europa an. (Fahrzeit ca. 1-1,5, 40 km).
Tag 24

Ankunft in Europa

Mit vielen einmaligen Urlaubserinnerungen im Gepäck kommen Sie heute an Ihrem Heimatflughafen an.

Allgemeine Reisebedingungen der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DIAMIR Erlebnisreisen GmbH (nachfolgend kurz „DIAMIR“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.

2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden.

2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.


3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.

3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.


4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:

a)  aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,

b)  wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a)  bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b)  in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.


6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden


bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%,

bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,

bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.


8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b)  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch


28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,

48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.


12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


Reiserücktrittkostenversicherung,

Reisegepäckversicherung,

Reiseabbruchversicherung,

Reiseunfallversicherung,

Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige sollte bevorzugt gegenüber dem Reiseveranstalter (24-Stunden-Notfallhotline) oder der von diesem benannten örtlichen Agentur erfolgen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Unsere Reiseleiter vor Ort sind zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet, jedoch nicht berechtigt, diese anzuerkennen. Betrifft der Reisemangel die Person des Reiseleiters selbst, wird dem Kunden dringend empfohlen, die Anzeige unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erstatten.

13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.


14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.

14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der DIAMIR, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von DIAMIR selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat DIAMIR keinen Einfluss.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.


17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 


20. Schlichtungsverfahren

Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.


21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.


22. Reiseveranstalter

DIAMIR Erlebnisreisen GmbH

Berthold-Haupt-Str. 2

01257 Dresden/Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Registernummer: HRB 18847


Geschäftsführer: Jörg Ehrlich, Thomas Kimmel, Markus Walter

Details zur Tour

Unterkunft

22 Ü: Hotel

Transport

alle Fahrten in privaten Bussen, öffentlichen Booten

Optional Extras

optionale Ausflüge und Aktivitäten (ca. 120-250 USD)

Flüge

Linienflug ab/an Frankfurt nach Panama-Stadt und zurück von Guatemala-Stadt in Economy Class (nach Verfügbarkeit; Flugzuschlag möglich)

Flug von Panama-Stadt nach Bocas del Toro in Economy Class

Weitere Leistungen

nicht genannte Mahlzeiten und Getränke

Flughafen- und Ausreisegebühren in den Reiseländern (ca. 60 USD)

optionale Ausflüge und Aktivitäten

Trinkgelder

Persönliches

Mahlzeiten

Mahlzeiten: 22×F, 1×M, 3×A

Reiseführer

Wechselnde, Deutsch sprechende Reiseleitung bis Tag 21

Englisch sprechende, lokale Reiseleitung an Tag 22

Gut zu wissen

Währung

PAB

Balboa

Panama

Kundenrezensionen

Operator

4.1

Faq Tour

How can I book a tour?
You can order a tour on our website by selecting the desired dates and clicking the “Confirm dates” button. You can also contact our sales department by phone or email.
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Can I change or cancel my reservation?
Yes, changes or cancellations are possible, however penalties may apply depending on the time before the tour starts.
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You will need a passport with a valid visa (if required) to visit countries along the tour route.
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